Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregie-rung den Zubau der Windenergie in Norddeutschland einschränken. Die Verordnung ergänzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zum 1.1.2017 in Kraft tritt. Danach soll der Zubau von Windenergie in „Netzausbaugebieten“ begrenzt werden. Hierunter versteht der Gesetzgeber Regionen, in denen das Stromnetz stark belastet ist. Dort wird die Ausbaumenge begrenzt auf 58% der Durchschnittsleistung, die in den Jahren 2013 bis 2015 ans Netz gegangen sind. Diese Regelung soll übergangsweise für drei bis fünf Jahre gelten.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, gehören zu den Netzausbaugebieten dem Entwurf nach die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie Bremen und Hamburg und der nördliche Teil Niedersachsens bis zu einer Linie zwischen Osnabrück und dem Wendland.
Insgesamt sollen in diesen Regionen jährlich zusammen nur noch 902 Megawatt Leistung installiert werden. Zum Vergleich: Allein in Schleswig-Holstein sind im Jahr 2015 knapp 900 MW neu ans Netz gegangen. Im ersten Halbjahr 2016 waren es in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen schon rund 740 MW.