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das Aktuelle Interview - BImSch-Genehmigung bringt mehr Rechtssicherheit

Lesezeit: 2 Minuten

Sie empfehlen Landwirten bei der Genehmigung von Biogasanlagen generell ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) durchzuführen. Das ist aber viel teurer und aufwändiger als das herkömmliche Verfahren nach den Bauordnungen der Länder. Was spricht dennoch für diese ­Herangehensweise?


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Maslaton: Der künftige Anlagenbetreiber hat damit mehr Rechtssicherheit. Das ist gerade bei der steigenden Kritik der Bevölkerung an Biogasanlagen sehr wichtig. Denn gegen eine BImSch-Genehmigung können Kritiker nur sehr schwer vorgehen. Außerdem müssen beim BImSch-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung Bauherr, Bürger und Behörden zwingend miteinander reden. Wenn das Verfahren vernünftig durchgeführt wird, schafft das kommunalen Frieden.


Das ist bei der einfachen Baugenehmigung nicht der Fall?


Maslaton: Nein. Wir haben mehrere Mandanten, bei denen Bürgerinitiativen während der Bauphase einen vorläufigen Baustopp erwirkt haben. Das kostet nicht nur Zeit und Nerven. In diesem Fall bekommen die Bauherren auch große Probleme mit der finanzierenden Bank. Mit einer BImSch-Genehmigung werden viele Probleme schon im Vorfeld ausgeräumt, was Gegnern die rechtliche Grundlage für eine Bauverzögerung oder andere Schritte nimmt. Der Betreiber macht sich damit weniger angreifbar.


Welche Vorteile bringt es dem Bauherren, dass er beim BImSch-Verfahren mit anderen Behörden zu tun hat?


Maslaton: Eine Menge. Denn hierbei sind das Regierungspräsidium oder das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, die ansonsten mit großen Industrieanlagen zu tun haben und häufig sehr viel professioneller auch an die Genehmigung von Biogasanlagen herangehen als so mancher Landkreis.


Ab welcher Größe ist eine BImSch-­Genehmigung sinnvoll?


Maslaton: Bei einer 75 kW-Anlage würde ich das nicht machen. Denn das Verfahren ist ja schon deutlich aufwändiger als eine Baugenehmigung. Aber bei größeren Anlagen über ca. 200 kW, die von der Bevölkerung auch wahrgenommen werden, bringt das Verfahren viele Vorteile und mehr Sicherheit.


Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton, Leipzig

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