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Das Gas, das keiner will

Lesezeit: 12 Minuten

Viele Tierhalter könnten mit ihrer Güllebiogasanlage mehr Gas produzieren, als für 75 kW nötig wäre. Doch sie dürfen nicht – und müssen das Gas oft abfackeln. Die Lösung wäre einfach.


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Renke Backhaus kann die Welt nicht mehr verstehen. In der Nähe seines Betriebes verläuft die neue Gasleitung, in der künftig Erdgas aus Ländern wie Katar fließen soll. Mit dem Gas, das in Form von Flüssigerdgas (LNG) in Wilhelmshaven angelandet, in den gasförmigen Zustand zurückverwandelt und ins Gasnetz eingespeist werden soll, will die Bundesregierung fehlende Lieferungen aus Russland ausgleichen.


Doch das Gas ist nicht nur erheblich teurer als russisches Erdgas, sondern auch klimaschädlich. Wie über 800 weitere Landwirte in ganz Deutschland hätte Backhaus eine heimische, günstigere und vor allem klimafreundlichere Alternative: Biogas auf Basis von Gülle und Mist.


Aber während erste Schiffe mit dem umstrittenen Frackinggas anlegen und sich Landes- und Bundespolitiker für die schnelle Errichtung der LNG-Infrastruktur feiern, muss Backhaus selbst immer wieder Gas abfackeln, weil seine Güllekleinanlage zu viel davon produziert.


EEG setzt starre Grenze


Hintergrund ist die starre Grenze des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es gewährt Tierhaltern eine Vergütung von rund 25 ct/kWh, wenn sie in einer Biogasanlage mit maximal 75 kW installierter Leistung mindestens 80% Gülle und Mist vergären. Maximal 20% des Substrates (bezogen auf das Gewicht) dürfen sie in Form von Energiepflanzen wie Mais dazugeben. Die Anlagen produzieren aus dem Gas im Blockheizkraftwerk (BHKW) Strom und Wärme. Im Jahr dürfen sie nicht mehr als knapp 650000 kWh Strom ins Netz einspeisen.


Renke Backhaus hat sich im Jahr 2016 für eine reine Güllevergärungsanlage ohne Feststoffzugabe entschlossen. Die Gülle gelangt direkt aus der Vorgrube des Stalls in die Anlage. „Für 75 kW reicht die Gülle von rund 250 Tieren aus. Aber ich habe 600 Kühe“, sagt er. Daher muss er Gülle und Mist unvergoren auf dem Feld ausbringen und gelegentlich sogar Gas abfackeln.


Großes Einsparpotenzial


„Wir hatten gehofft, dass es zumindest in der jetzigen Krisenzeit Erleichterungen gibt und wir mehr Strom produzieren dürfen“, sagt Eilert Frerichs aus Dringenburg bei Oldenburg, der wie Backhaus eine 75 kW-Anlage aus dem Jahr 2016 besitzt. Auch seine 500 Kühe produzieren weit mehr Gülle, als die Anlage verwerten kann. Mit dem zusätzlich erzeugten Strom und der Wärme, die er an Nachbarn verkaufen könnte, ließe sich Erdgas einsparen. Mittlerweile hat er eine WhatsApp-Gruppe mit über 50 Anlagenbetreibern, die das gleiche Problem haben. In Bayern gibt es sogar eine Gruppe mit 195 Kleinanlagenbetreibern.


Aktuell gelangt nur 30% der in Deutschland anfallenden Gülle in Biogasanlagen. Die Bundesregierung hatte sich mit dem Klimaschutzplan das Ziel gesetzt, diese Menge zu erhöhen – vor allem aus Klimaschutzgründen.


Die rund 9500 Biogasanlagen in Deutschland erzeugen zusammen rund 10 Mrd. m3 Gas mit einem Energiegehalt von ca. 100 Terawattstunden (TWh) pro Jahr – rund 10% des deutschen Gasverbrauchs. Nach einer Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) ließe sich die Produktion auf 200 TWh verdoppeln, allein durch die Vergärung der vorhandenen Gülle- und Abfallmengen und der Nutzung von Grünland und Biodiversitätsflächen. Damit ließe sich die Abhängigkeit von russischen Gasimporten signifikant reduzieren.


Positiv für Landwirtschaft


Güllekleinanlagen könnten dazu beitragen. Sie haben zudem den Charme, dass die energiearme Gülle nicht über lange Strecken transportiert und gelagert werden muss, sondern direkt aus dem Stall in die Anlage gelangt. Das vermeidet klimaschädliche Methanemissionen und erhöht die Gasausbeute. „Wir könnten auch den Mist sehr gut in der Anlage verwerten und bräuchten deswegen kein neues Mistlager zu bauen“, erklärt Carsten Wist aus Wischhafen. Ihm reicht jetzt aber die Gülle der 400 Kühe, den Mist vergärt er nicht mehr in der Anlage.


Dazu kommt: Viele Anlagen brauchen heute weniger Gülle für die gleiche Leistung, als ursprünglich geplant. „Wir hatten mal mit 25 m3 Güllebedarf am Tag kalkuliert, jetzt brauchen wir nur noch 22 m3“, sagt Fiete Strodthoff-Schneider aus Schweiburg. Die Gülle kommt aus dem planbefestigten Stall mit Faltschieberentmistung direkt in die Anlage. „Sie wirft mehr Ertrag ab, als die erste Wirtschaftlichkeitsberechnung ursprünglich gezeigt hat“, lautet auch die Erfahrung von Jan Phillip Doden aus Tengshausen (Gemeinde Wangerland im Landkreis Friesland), der zum Stallneubau für 600 Kühe mit Güllevergärung seine Meisterarbeit geschrieben hat.


Lars Kaper aus Varel hat ebenfalls 2016 einen neuen Stall gebaut, der an die Güllevergärung angepasst ist. „Mit einem einfachen Feststoffeintrag könnte ich auch Futterreste und Mist in die Anlage fahren und damit Reststoffe sinnvoll verwerten“, sagt er.


Hannes Porzelt aus der Nähe von Bad Staffelstein (Bayern) hat anfangs noch den Mist von zwei Nachbarn angenommen. „Ich habe jetzt aber Heizung und Rührwerk im Fermenter so optimiert, dass ich mit der Gülle von 150 Kühen und eigenem Mist die Anlage mit 75 kW auslasten kann. Die Nachbarn bringen den Mist jetzt wieder per Streuer auf dem Feld aus“, erklärt er.


Wichtiges Zusatzeinkommen


Die Vergärung sorgt auch mit der Kleinanlage für ein stabiles Zusatzeinkommen der Landwirte. Das hatte viele in den Jahren 2015/16 mit schlechtem Milchpreis motiviert, in die Biogastechnik zu investieren. Sie sind nicht enttäuscht worden. „Wir bekommen am Tag rund 420 € Einspeisevergütung. Das erhöht die Wertschöpfung, weil das Geld vor Ort bleibt“, sagt Backhaus.


Die Güllevergärung würde ebenfalls den Molkereien als Marketinginstrument helfen. „Wir reduzieren mit der Biogaserzeugung den CO2-Fußabdruck der Milchproduktion erheblich. Vielleicht mündet das auch in einem höheren Auszahlungspreis“, überlegt er.


Entscheidung bald nötig


Der Zeitpunkt für eine politische Entscheidung wäre jetzt günstig. Denn viele Kleinanlagenbetreiber aus den Jahren 2016 bis 2018 müssen in den nächsten 1 bis 2 Jahren den ersten Motor austauschen, der an sein Lebensende kommt. „Von daher bräuchten wir ein Signal, ob wir eventuell ein BHKW mit mehr Leistung anschaffen können“, sagt Kaper. Was sich die Betriebe wünschen:


  • Die Anlagen müssen mehr Strom als die 75 kW produzieren können. Für den Strom, der über 75 kW hinausgeht, wären sie mit einer geringeren Einspeisevergütung einverstanden.
  • Würden die Betriebe dagegen von dem Kleinanlagenstatus auf eine herkömmliche Anlage wechseln (sofern das rechtlich überhaupt möglich ist), würden sie statt knapp 24 ct/kWh nur noch 11,5 ct/kWh bekommen. „Wir bräuchten aber einen größeren Motor. Wenn wir dann nur noch die Hälfte der Vergütung erhalten, wäre das nicht wirtschaftlich“, erklärt Frerichs.
  • Ganz auf das EEG verzichten und den Strom nur noch am freien Markt verkaufen erschien 2022 aufgrund des hohen Preisniveaus kurzzeitig für möglich. „Aber das EEG ist für uns eine Absicherung nach unten und auch für die Banken sehr wichtig für die Finanzierung“, sagt Porzelt.
  • Eine Alternative wäre es, wenn sie einen Teil des Stroms im eigenen Betrieb verbrauchen und damit die Stromrechnung senken könnten, ohne dass diese Menge auf die 75 kW angerechnet wird. Das ist aber derzeit nicht möglich, da nicht die ins Stromnetz eingespeiste Menge, sondern die erzeugte Strommenge als Basis genommen wird.
  • Wichtig wäre auch mehr Flexibilität in der Erzeugung. „Es gibt große Schwankungen je nach Input. Da wäre es gut, wenn man die Stromproduktion etwas flexibler handhaben könnte“, sagt Hannes Porzelt. Der Biobetrieb hat viele Auslaufflächen für die Kühe. Wenn es viel regnet, gelangt wässrige Gülle in die Biogasanlage mit entsprechend weniger Gasausbeute. In der Region Oberfranken kann es aber auch mal acht Wochen lang nicht regnen, was die Gülle dann sehr trocken macht. „Zudem gibt es Unterschiede, ob man trockenen Pferdemist oder nassen Rindermist vergärt“, musste er erfahren.


Was sich ändern müsste


Mit ihrer Forderung stehen die Landwirte nicht allein da. „Um die ungenutzten Güllepotenziale von Viehhaltungsbetrieben zu erschließen, die bereits eine solche Güllekleinanlage betreiben, sollte auch die Obergrenze für alle bestehenden Güllekleinanlagen auf 150 kW Bemessungsleistung angehoben werden“, fordert beispielsweise das Hauptstadtbüro Bioenergie aus Berlin, das Verbände wie den Fachverband Biogas und den Deutschen Bauernverband vertritt. „Im politischen Diskurs hat aber genau diese Diskussion kaum stattgefunden. Zwar hat der Gesetzgeber im Osterpaket die maximale Bemessungsleistung für neue Güllekleinanlagen auf 150 kW erhöht. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Gasproduktion der Bestandsanlagen“, kritisiert Joost Kuhlenkamp, der beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen zuständig für Bioenergie ist.


Denkbar wäre es, dass der Gesetzgeber auch bestehenden Anlagen erlaubt, die Leistung über 75 kW hinaus zu erhöhen. Hierfür wäre aber eine höhere Vergütung nötig als die derzeit erhältlichen 11 Cent. Anlagenbetreiber schlagen 17 bis 19 ct/kWh vor.


„Am sinnvollsten wäre eine Änderung der Güllekleinanlagenregelung. Idealerweise sollte die Vergütung auf die ersten 40 kW Bemessungsleistung aus Mist und Gülle konzentriert und die darüber hinaus gehende Erzeugung (bei 80% Wirtschaftsdüngereinsatz) mit der Mindestvergütung vergütet werden“, schlägt Prof. Walter Stinner vom Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) aus Leipzig vor. Seine Begründung: „Eine 75 kW-Anlage käme bei passender Vergütung für die ersten 40 kW auf die gleiche Vergütung, die Regelung wäre einfach, in der bewährten EEG-Systematik (150 bzw. 500 kW-Stufe) und würde für eine sehr weite Spanne betrieblicher Bedingungen die Verwertung von Gülle ohne zusätzliche Transporte ermöglichen.“ Außerdem könnten sich die Anlagen im Rahmen ihrer Laufzeit an betriebliche Entwicklungen anpassen.


Alternativen für die Gülle


Dass bei einer höheren Vergütung für Leistungen über 75 kW ein Gülletourismus in Deutschland entsteht, erwarten die Experten nicht. „Die Nachfrage nach Gülle und Mist ist wegen der hohen Erlöse für Biomethan aus Wirtschaftsdünger im Kraftstoffmarkt sehr hoch. Es ist unwahrscheinlich, dass Güllekleinanlagen hier eine Konkurrenz darstellen“, sagt Kuhlenkamp.


Diese Nachfrage aus dem Kraftstoffmarkt könnte aber auch eine Alternative für Tierhalter sein: Sie könnten die Gülle, die sie für die eigene Kleinanlage nicht benötigen, an eine größere Biogasanlage vermarkten, die daraus Biomethan als Kraftstoff erzeugt. „Werden die Gülle separiert und nur die Feststoffe transportiert, senkt das die Transportkosten. Praktisch hieran ist auch, dass der Anlagenbetreiber die Wärme der eigenen Biogasanlage zur Aufbereitung der Gülle nutzen kann“, sagt Kuhlenkamp.


Weitere Möglichkeiten


Möglichkeiten, die Anlagenbetreiber darüber hinaus haben:


  • Wenn der Betrieb Nährstoffüberschüsse hat, bietet es sich an, zunächst die betrieblich anfallenden festen Wirtschaftsdünger (Mist aus Abkalbe-, Kälber- und Quarantäneboxen, Futterreste, Siloabraum) an andere Biogasanlagen abzugeben. „Nur, wenn darüber hinaus Nährstoffüberschüsse bestehen bzw. nicht die gesamte Gülle genutzt werden kann, sollte die Separation und Abgabe von Güllefeststoffen erwogen werden“, sagt Biogasexperte Stinner. In diesem Fall sei unbedingt auf eine emissionsarme Separation zu achten.
  • Wenn keine Nährstoffüberschüsse bestehen (oder nur bei Phosphor bzw. Stickstoff), aber nicht die kompletten Wirtschaftsdünger verwertet werden können, hält Stinner die Abgabe sinnvoll bei Rücknahme von Gärresten. „Soweit die aufnehmende größere Biogasanlage eine Gärrestaufbereitung hat, können ‚passende‘ Gärreste zurückgenommen werden. Die dünnflüssige Form eignet sich für Grünland, Feldgras oder als Frühjahrsdüngung für Winterungen etc. Mais und Rüben können auch Feststoffe gut verwerten. ASL (soweit dort erzeugt) kann im Rahmen des S- und N-Bedarfes über die 170 kg-Grenze hinaus genutzt werden.
  • Betriebe ohne relevante Nährstoffüberschüsse und mit erheblicher Menge an ungenutzter Biomasse wie Gülle, Mist, Futterreste, Maisstroh, Stroh, Rübenblatt oder nicht verfütterbares Mähgut könnten aus der bestehenden 75 kW-Vergütung aussteigen. „Unterhalb einer sich dann ergebenden Bemessungsleistung von 150 kW dürfte das aber selten wirtschaftlich sein“, sagt Stinner.
  • Die zusätzliche Erzeugung von Methan als Kraftstoff sollte ebenfalls geprüft werden. So wäre eine Kombination aus Membran-Aufbereitung (z.B. für betriebseigene Fahrzeuge) und Erdgas-BHKW in einem Container denkbar.
  • Eine zusätzliche Gemeinschaftsanlage, bei der sich einzelne Anlagen mit einer Rohgasleitung zusammenschließen, sollte bei der Überlegung mit geprüft werden. „Ideal dafür ist, wenn sich in nicht allzu großer Entfernung interessante Standorte für Gas- bzw. Wärmeverkauf befinden“, sagt Stinner. Das können eine Siedlung, ein Gewerbegebiet oder eine Biomethanaufbereitung sein.
  • Der Bau einer zweiten Güllekleinanlage ist am gleichen Standort nicht zulässig, weil privilegiert nur eine Anlage je Standort erlaubt ist, erklärt Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg.


Anlagenerweiterung


Das EEG ist entscheidend!


Betreiber einer 75 kW-Kleinanlage haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Erweiterung der Leistung. „Was rechtlich zulässig ist, hängt stark vom EEG ab, unter dem die Anlage in Betrieb gegangen ist“, erklärt Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt aus Regensburg. Im Einzelnen:


  • EEG 2012 (Inbetriebnahme 1.1.12 bis 31.7.14): Hier gibt es nur dann eine Vergütung für eine Anlage mit mehr als 75 kW, wenn entweder mindestens 60% der Wärme im Kalenderjahr genutzt oder im Schnitt mindestens 60 Masseprozent Gülle eingesetzt werden. Vorab muss ein Umweltgutachter die Einhaltung dieser Vorgaben bestätigen. Die Vergütungshöhe liegt bis 150 kW bei 14,3 ct/kWh (IB-Jahr 2012, Degression beachten), für die Einsatzstoffvergütungsklasse 2 (Gülle) kommen 8 ct/kWh oben drauf.
  • EEG 2014 (ab 1.8.14 bis 31.12. 2016): Wenn man die Vorgabe der Güllekleinanlage verlässt, gibt es nur noch die Grundvergütung in Höhe von 13,66 ct/kWh bis 150 kW und keinerlei Bonus. „Das allein wird auch bei reinem Gülleeinsatz kaum wirtschaftlich sein“, sagt Loibl.
  • EEG 2017/2021 (ab 1.1.17): Hier ist für Güllekleinanlagen die installierte Leistung auf 150 kW und die tatsächlich abgelieferte Leistung (Bemessungsleistung) auf 50% hiervon beschränkt, also de facto auf 75 kW. Würde man bei installierten 150 kW mehr als 75 kW produzieren, würde die Vergütung prozentual eingekürzt (Beispiel: 100 kW Produktion = 25% über den zulässigen 75 kW, also Vergütung nur für 56,25 kW). Würde man die installierte Leistung über 150 kW erhöhen, würde die Anlage nur dann eine EEG-Vergütung erhalten können, wenn sie vorher erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen hätte, was nur mit neuen Anlagen geht. Eine höhere installierte Leistung ist hier also nicht möglich.
  • EEG 2023: Bei Neuanlagen ab 1.1.2023 sind bis 150 kW installierte und produzierte Leistung möglich.


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