Das neue KWK-Gesetz enthält einige Verbesserungen für kleine Anlagen bis 50 kW:
- Kleine Anlagen bis 50 kW Leistung werden jetzt für eine Dauer von 60000 Vollbenutzungsstunden gefördert, vorher waren es 30000 Stunden.
- Gefördert werden neue bzw. modernisierte Altanlagen.
- Als Modernisierung gilt, wenn die Anlage effizienter wird. Das gilt für Anlagen, die mindestens zehn Jahre alt sind.
- Die Förderung besteht aus festen Zuschlägen („KWK-Zuschlag“) sowie dem Börsenpreis an der Strombörse („üblicher Preis“). Dieser liegt derzeit bei 3,1 bis 3,5 ct/kWh.
- Der KWK-Zuschlag beträgt 8 ct pro kWh bei Einspeisung ins öffentliche Netz und 4 ct/kWh bei Eigenverbrauch.
- Kleinanlagen bis 2 kW können eine pauschale Förderung in Höhe von 2400 €/kW und Jahr erhalten.
- Abgezogen wird bei Eigenverbrauch die anteilige EEG-Umlage in Höhe von ca. 2,5 ct/kWh bei Anlagen größer 10 kW und einem Stromverbrauch von mehr als 10000 kWh, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden.