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Das rät die Bundesnetzagentur

Lesezeit: 2 Minuten

Nach den Erfahrungen des ersten Ausschreibungstermins im September 2017 rät die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde:


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  • Der Betreiber muss die Genehmigung für die Anlage rasch an das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur melden. Diese Meldung ist eine Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.
  • Außerdem müssen die Formulare vollständig ausgefüllt werden. In aller Regel handelt es sich um Pflicht- angaben, bei denen Fehler oft zum Ausschluss führen.
  • Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt die Bundesnetzagentur, das Formular durch eine zweite oder dritte Person prüfen zu lassen.
  • Anschließend muss der Betreiber das Gebot mit den nötigen Unterlagen rechtzeitig an die Bundesnetzagentur versenden.
  • Nachfolgend müssen dann auch die Geldbeträge für die Gebühr und für die Sicherheitsleistung mit ausreichendem Vorlauf in der richtigen Höhe unter Verwendung des Kassenzeichens überwiesen werden.


Für die nächsten Ausschreibungen am 1. September 2018 und 2019 beträgt das Ausschreibungsvolumen laut EEG jeweils 150 Megawatt (MW) zu installierender Leistung, danach 200 MW. Davon abgezogen werden die nicht durch Ausschreibungen geförderten Anlagen des Vorjahres, hinzugezählt wird dagegen das nicht bezuschlagte Volumen des Vorjahres.


Bei weiteren Fragen kann sich jeder Interessent an die BNetzA wenden unter ee-ausschreibungen@bnetza.de; weitere Informationen finden die Bieter auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de.

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