Sie kritisieren eine Änderung bei den Netzentgelten. Um was geht es?
Schweizer: Nach dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz senkt der Gesetzgeber die vermiedenen Netzentgelte für Wind- und Solaranlagen seit dem 1. Januar 2018 in drei Schritten auf 0 ab. Betroffen sind Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen. Sie erhalten demnach ab dem 1. Januar 2020 keine vermiedenen Netzentgelte mehr.
Um welche Entgelte handelt es sich dabei?
Schweizer: Das Netzentgelt ist eine Gebühr, die jeder Stromlieferant an den Netzbetreiber bezahlen muss. Den Betrag stellt er den Stromkunden in Rechnung. Je nach Spannungsebene der Netze kassieren die Netzbetreiber Nutzungsentgelte in Höhe von 0,5 bis über 3,0 ct/kWh von den Stromkunden. Betreiber von kleinen Anlagen speisen Strom aber nur ins Verteilnetz ein, nicht ins Höchstspannungsnetz. Daher fällt nur ein Teil der Gebühren für die Netznutzung an. Diese ‚vermiedenen Netzentgelte‘ haben die Betreiber von Wind- oder Solaranlagen bislang ausgezahlt bekommen. Sie haben bis zu 1,5 ct/kWh ausgemacht. Jetzt behalten die Netzbetreiber diese Entgelte ein.
Welche Auswirkungen hat das für die Betreiber von Anlagen?
Schweizer: Betroffen sind alle Besitzer von über 20 Jahre alten Solar- oder Windenergieanlagen, die ab dem kommenden Jahr keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr erhalten. Sie könnten ihren Strom beispielsweise an der Strombörse vermarkten. Der durchschnittliche Börsenstrompreis lag im Jahr 2019 aber nur bei etwa 4,5 ct/kWh. Davon abziehen müsste man noch eine eventuelle Vermarktungsgebühr für den Direktvermarkter. Das ist für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend. Schon bei der ersten Reparatur müsste die Anlage stillgelegt werden, weil kein Geld mehr dafür da ist. Gäbe es die vermiedenen Netzentgelte dazu, dann wären das also bis zu 6 ct/kWh. Die Betreiber machen auch damit keine großen Gewinne, hätten aber einen Anreiz für den Weiterbetrieb. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ab dem nächsten Jahr allein an Windleistung 3700 MW unwirtschaftlich werden und jedes weitere Jahr noch mal mindestens 2600 MW stillgelegt werden. Dazu kämen noch ältere Solaranlagen.
Was kann man jetzt tun?
Schweizer: Unverständlicherweise wurde das Gesetz so beschlossen. Aber für die Gesetzesänderung bestand kein Anlass, denn die Netzbetreiber fahren genügend Gewinn ein. Erst im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bewirkt, dass die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber bei neuen Netzen nicht mehr 9,05% betragen darf, sondern nur noch 6,91%. Von so einer hohen Rendite können Anlagenbetreiber nur träumen.
Jeder, der einen politisch verantwortlichen Mandatsträger kennt, sollte ihn darauf ansprechen. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung vorgibt, im Sinne des Klimaschutzes die Energiewende zu fördern, in Wirklichkeit dann aber Gesetze beschließt, die den Rückbau erneuerbarer Energien bewirken.
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Sie kritisieren eine Änderung bei den Netzentgelten. Um was geht es?
Schweizer: Nach dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz senkt der Gesetzgeber die vermiedenen Netzentgelte für Wind- und Solaranlagen seit dem 1. Januar 2018 in drei Schritten auf 0 ab. Betroffen sind Betreiber von Wind- und Photovoltaikanlagen. Sie erhalten demnach ab dem 1. Januar 2020 keine vermiedenen Netzentgelte mehr.
Um welche Entgelte handelt es sich dabei?
Schweizer: Das Netzentgelt ist eine Gebühr, die jeder Stromlieferant an den Netzbetreiber bezahlen muss. Den Betrag stellt er den Stromkunden in Rechnung. Je nach Spannungsebene der Netze kassieren die Netzbetreiber Nutzungsentgelte in Höhe von 0,5 bis über 3,0 ct/kWh von den Stromkunden. Betreiber von kleinen Anlagen speisen Strom aber nur ins Verteilnetz ein, nicht ins Höchstspannungsnetz. Daher fällt nur ein Teil der Gebühren für die Netznutzung an. Diese ‚vermiedenen Netzentgelte‘ haben die Betreiber von Wind- oder Solaranlagen bislang ausgezahlt bekommen. Sie haben bis zu 1,5 ct/kWh ausgemacht. Jetzt behalten die Netzbetreiber diese Entgelte ein.
Welche Auswirkungen hat das für die Betreiber von Anlagen?
Schweizer: Betroffen sind alle Besitzer von über 20 Jahre alten Solar- oder Windenergieanlagen, die ab dem kommenden Jahr keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mehr erhalten. Sie könnten ihren Strom beispielsweise an der Strombörse vermarkten. Der durchschnittliche Börsenstrompreis lag im Jahr 2019 aber nur bei etwa 4,5 ct/kWh. Davon abziehen müsste man noch eine eventuelle Vermarktungsgebühr für den Direktvermarkter. Das ist für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ausreichend. Schon bei der ersten Reparatur müsste die Anlage stillgelegt werden, weil kein Geld mehr dafür da ist. Gäbe es die vermiedenen Netzentgelte dazu, dann wären das also bis zu 6 ct/kWh. Die Betreiber machen auch damit keine großen Gewinne, hätten aber einen Anreiz für den Weiterbetrieb. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ab dem nächsten Jahr allein an Windleistung 3700 MW unwirtschaftlich werden und jedes weitere Jahr noch mal mindestens 2600 MW stillgelegt werden. Dazu kämen noch ältere Solaranlagen.
Was kann man jetzt tun?
Schweizer: Unverständlicherweise wurde das Gesetz so beschlossen. Aber für die Gesetzesänderung bestand kein Anlass, denn die Netzbetreiber fahren genügend Gewinn ein. Erst im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bewirkt, dass die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber bei neuen Netzen nicht mehr 9,05% betragen darf, sondern nur noch 6,91%. Von so einer hohen Rendite können Anlagenbetreiber nur träumen.
Jeder, der einen politisch verantwortlichen Mandatsträger kennt, sollte ihn darauf ansprechen. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung vorgibt, im Sinne des Klimaschutzes die Energiewende zu fördern, in Wirklichkeit dann aber Gesetze beschließt, die den Rückbau erneuerbarer Energien bewirken.