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„Die Politik muss Agri-PV mehr Raum geben!“

Lesezeit: 3 Minuten

Udo Hemmerling erklärt, wo der Gesetzgeber aus Sicht des DBV noch nachbessern muss.


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Sie haben mit dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ein Positionspapier zur Agriphotovoltaik herausgegeben. Welche Chancen sehen Sie in der Technik?


Hemmerling: In diesem Jahrzehnt wird es einen starken Ausbau der Photovoltaik geben. Neben dem Zubau auf Dach- und Konversionsflächen hat die kombinierte Nutzung von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung großes Potenzial. In der Kombination mit Photovoltaik kann hier die Landwirtschaft weiterbetrieben werden – anders als bei klassischen Freiflächenanlagen. Gleichzeitig kann auch die Landwirtschaft von dem Anlagenkonzept profitieren.


Inwiefern?


Hemmerling: Gerade Sonderkulturen hätten davon Vorteile. So müssen wir z.B. Erdbeer- oder Himbeerkulturen vor Starkregen, Hagel oder zu starker Sonnenstrahlung schützen – im Zuge des Klimawandels kommt das immer häufiger vor. Diese Aufgaben könnten künftig durchscheinende Solarmodule übernehmen. Eine andere Form der Agriphotovoltaik, die interessant erscheint, ist die senkrechte Aufständerung von Modulen auf Grünlandflächen. Hier könnten die Gestelle unter Umständen künftig die Aufgabe von Zäunen übernehmen. Aber dafür müssen sich erst die Rahmenbedingungen ändern.


Welche meinen Sie?


Hemmerling: Speziell spreche ich die geplanten Innovationsausschreibungen für ‚Besondere Solaranlagen‘ im EEG an, die in diesem Jahr erstmals starten sollen. Dazu gehören neben schwimmenden Solaranlagen und Anlagen auf Parkplatzüberdachungen auch die Agri-PV. Zwar will die Bundesregierung nach dem Entwurf zum EEG-Reparaturgesetz das jährliche Kontingent bei der Ausschreibung von 50 auf 100 MW erhöhen. Allerdings soll die Agri-PV auf Ackerflächen beschränkt sein. Die Potenziale von Sonderkulturen und Grünlandflächen ließen sich damit nicht heben. Zudem brauchen wir einen Ausbaupfad, der deutlich über die jetzt angedachten zwei Jahre hinausgeht. Außerdem muss ein Eigenverbrauch des Stroms im landwirtschaftlichen Betrieb möglich sein. Das EEG sieht reine Einspeiseanlagen vor.


Was ist mit der Flächenprämie?


Hemmerling: Das ist auch so ein Punkt: Nach aktuellem Recht entfällt diese. Aber es gibt ein aktuelles Gerichtsverfahren in Bayern, bei dem ein Schäfer geklagt hatte. Er betreibt eine Freiflächenanlage mit Schafbeweidung. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in der ersten Instanz geurteilt, dass ein genereller Ausschluss der Agrarzahlung bei dieser Nutzung nicht europarechtskonform ist. Jetzt liegt der Fall beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Wir warten mit Spannung auf das Urteil, das starke Konsequenzen für die Agri-PV haben wird.


Seit Kurzem gibt es ja eine Vornorm zur Agri-PV. Welche Impulse gehen davon für den Ausbau aus?


Hemmerling: Es muss definiert werden, was unter Agri-PV zu verstehen ist. Das hilft bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen oder Verordnungen. Allerdings muss die Definition aus unserer Sicht noch präziser werden, damit wir keine Lightversion von herkömmlichen Solarparks bekommen. Ganz wichtig ist, dass auf den Kombiflächen die landwirtschaftliche Nutzung ohne nennenswerte Einschränkung möglich ist und im Vordergrund steht.


Bei konventionellen Solarparks gibt es in einigen Regionen teilweise schon Pachtpreiserhöhungen. Befürchten Sie das bei Agri-PV auch?


Hemmerling: Nein, hier sind die Voraussetzungen anders. Zum einen beschränkt das EEG die Projekte in der Innovationsausschreibung auf eine Leistung von 2 MW. Das ist für viele profitgetriebene Projektierer zu klein. Zudem ist der Gebotshöchstwert auf etwa 7 ct/kWh gedeckelt. Um damit wirtschaftlich Strom produzieren zu können, müssen die Investoren auf niedrige Kosten achten, wozu auch die Pachtpreise zählen. Wir machen uns eher Sorge, dass die Agri-PV hinter der schwimmenden PV und den Parkplatzanlagen ins Hintertreffen gerät. Darum wünschen wir uns für die Innovationsausschreibung ein Unterkontingent oder ähnliches.

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