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„Die Steuer auf Biodiesel können wir nicht nachvollziehen!“

Lesezeit: 3 Minuten

Mit der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes soll die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte beim Einsatz von Biodiesel wegfallen. Warum?


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Hemmerling: Das Bundesfinanzministerium (BMF) befürchtet beim Biodiesel wie auch bei anderen Strom- und Energiesteuerregelungen eine Überförderung, die nach EU-Beihilferecht ausgeschlossen ist. Hinter vorgehaltener Hand ist aber auch zu hören, dass das BMF wegen des angestrebten Ausbaues der Elektromobilität und stagnierender Einnahmen aus der Energiesteuer „Schlupflöcher“ schließen will.


Ist die Begründung nachvollziehbar?


Hemmerling: Überhaupt nicht. Das EU-Beihilferecht verbietet zwar eine Überförderung. Gleichzeitig dürfen die Land- und Forstwirte bei der Energiebesteuerung von den EU-Staaten besonders begünstigt oder sogar befreit werden. Damit ist in Deutschland gar keine Doppelförderung möglich.


Inwieweit benachteiligt eine Steuer Biokraftstoffe in der Landwirtschaft?


Hemmerling: Dies wäre ein Sargnagel. Uns ist klar, dass wegen der niedrigen Rohölpreise derzeit kaum Biokraftstoffe eingesetzt werden. Wenn die Preise für fossile Kraftstoffe wieder steigen, werden Pflanzenölkraftstoff, Biodiesel oder auch Biogas aber für viele Landwirte zu einer interessanten Alternative. Hierzu hat der Deutsche Bauernverband gerade mit anderen Partnern eine Branchenplattform gegründet.


Haben Landwirte überhaupt noch einen Anreiz, Biodiesel oder Pflanzenöl einzusetzen? Denn die Umrüstung bestehender Motoren oder neue Serienmotoren verursachen ja zusätzliche Kosten.


Hemmerling: Die Hersteller haben Biodiesel für viele Schleppertypen ohne Aufpreis freigegeben. Bei Pflanzenöl hatten einige von ihnen schon vor einigen Jahren Motoren zur Serienreife entwickelt, aber nicht mehr am Markt eingeführt. Aktuell geht es darum, dass Traktorenhersteller weitere Motorfreigaben für Biokraftstoffe erteilen und die Prüfungen und Zulassungen dafür durchführen. Dafür sind die Steuerpläne aus dem Bundesfinanzministerium völlig kontraproduktiv.


Welche Änderungen sind bei der Besteuerung von Erdgas- bzw. Biogas geplant?


Hemmerling: Die Steuerermäßigung für Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) im allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr soll über 2018 hinaus bis Ende 2024 bzw. Ende 2021 verlängert und bis dahin schrittweise abgebaut werden.


Welche weiteren Knackpunkte gibt es aus Ihrer Sicht?


Hemmerling: Der DBV fordert, Land- und Forstwirte von der Energiesteuer auf Biokraftstoffe zu befreien. Das Rückerstattungsverfahren ist zu langwierig. Außerdem haben wir eine Anschaffungsprämie für klimafreundliche Landmaschinen mit Biokraftstoffen vorgeschlagen. Das Bundesumweltministerium hat das aber nicht in sein Klimaprogramm 2020 aufgenommen. Das BMF hat unterdessen auch im zweiten Entwurf zum Energiesteuergesetz die Steuerbefreiung für Landwirte gestrichen. Wir hoffen sehr, dass diese wirtschafts- und umweltpolitisch unsinnigen Vorschläge schnell von der Großen Koalition gestoppt werden.

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