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Eckpunkte für die EEG-Reform 2017

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Ende Juli ein Eckpunktepapier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Darin schlägt das Ministerium Maßnahmen vor, um die Fördersätze von neuen Anlagen ab dem Jahr 2017 über das Ausschreibungsverfahren zu ermitteln.


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Betroffen davon sind neue Windenergieanlagen an Land und auf See, Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie Dachflächen-Photovoltaikanlagen über 1 Megawatt (MW). Kleinere Dachanlagen und Wasserkraftwerke sollen nicht unter das Ausschreibungsverfahren fallen, für sie sollen die festen Vergütungssätze nach dem EEG weiterhin gelten.


Auch für Biogasanlagen und Holzheizkraftwerke sieht das BMWi zurzeit keine Ausschreibungen vor. Dabei hatte sich die Biogasbranche für neue und bestehende Anlagen mit den Ausschreibungen Zukunftsperspektiven erhofft – vor allem für die Anlagen, die ab 2021 aus dem Förderregime des EEG herausfallen. Bis zum 1.10. können die betroffenen Verbände jetzt Stellungnahmen zum Eckpunktepapier abgeben.

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