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EEG 2021: Diese Optionen haben Sie jetzt

Lesezeit: 4 Minuten

In einem Webinar erläuterte Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl, welche neuen Chancen und Tücken das EEG 2021 für die Biogasbranche enthält.


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Flexprämie oder Flexzuschlag? Jetzt bauen oder warten? Umrüsten auf Güllevergärung? Viele Biogasanlagenbetreiber sind durch das neue EEG 2021 verunsichert. Gerade beim Übergang von der ersten in die zweite Vergütungsperiode gibt es viele offene Fragen. Das zeigte auch ein Onlineseminar des EEG-Experten Dr. Helmut Loibl. Wir geben hier die Einschätzung des Rechtsanwalts auf Fragen der Teilnehmer wieder.


Eigenverbrauch


Kann die ausgeförderte Photovoltaikanlage für Eigenstrom genutzt werden?


Antwort: Ja, Sie dürfen den Strom zur Selbstversorgung der Biogasanlage nutzen. Für den Rest, den Sie ins Netz einspeisen, erhalten Sie den Jahresmarktwert in Höhe von ca. 3 ct/kWh.


Gaseinspeisung


Wenn ich in der zweiten Vergütungsperiode nur für 45% der installierten Leistung eine Vergütung erhalte: Kann ich den Rest der Gasmenge in einer Biogasaufbereitungsanlage nutzen?


Antwort: Ja, das ist möglich. Wenn Sie im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag bekommen, müssen Sie innerhalb von drei Jahren in die neue Vergütungsperiode wechseln. Sobald Sie die erste kWh eingespeist haben, gibt es keine Pflicht mehr zur Stromeinspeisung; theoretisch könnten Sie das BHKW abstellen. Dann können Sie auch eine Gasaufbereitung ergänzen und je nach Preissituation Strom und Wärme produzieren oder das Gas in die Aufbereitung geben. Für den Flexzuschlag müssen Sie aber 1000 Stunden im Jahr mindestens 85% der installierten Leistung einspeisen.


Neuanlagenstatus


Wie wird eine alte zur neuen Anlage?


Antwort: Damit der Neuanlagenstatus anerkannt wird, müssten Sie so viel investieren wie in den Neubau einer kompletten Anlage. Sie könnten natürlich die alte Anlage abreißen und neu bauen. Das ist aber nicht sinnvoll. Sie können besser zu der bestehenden Anlage ein Satelliten-BHKW an einer Wärmesenke ergänzen. Dieses zählt wie eine Neuanlage.


Güllevergärung


Kann ich eine 100 kW-Gülleanlage 2021 auf einem bestehenden Anlagenstandort errichten?


Antwort: Da gibt es Hürden. Sie dürfen maximal 150 kW am gesamten Standort installiert haben. Für eine zweite Anlage gibt es keine Genehmigung, weil Sie nur für eine Biogasanlage eine Privilegierung bekommen. Und wenn die Anlagen zu dicht stehen, werden die Leistungen addiert. Dann kommen Sie über 150 kW und kriegen nichts mehr.


Umstieg auf Gülle


Kann ich eine Post-EEG-Anlage in eine neue Gülleanlage überführen?


Antwort: Dazu soll es eine Verordnung geben. Wenn das möglich wird, wäre es hilfreich, wenn Sie einen vorhandenen Behälter nutzen könnten. Er muss allerdings die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen wie Leckageerkennung usw. Dann bauen Sie noch einen Behälter und ein kleines BHKW dazu und können so den Neuanlagenstatus erreichen. Das haben wir mehrfach bei einzelnen Netzbetreibern umgesetzt. Wichtig zu wissen: Es ist eine erhebliche Investition von mindestens 300000 € nötig, wie die Praxis zeigt. Dafür gibt es dann allerdings 20 Jahre Förderung.


Flexprämie zurückziehen?


Kann ich angesichts der unsicheren Lage mit dem Flexzuschlag für die letzte Überbauung die Flexprämie zurückziehen, auch wenn ich die Flexprämie schon beantragt habe?


Antwort: Wenn Sie im Marktstammdatenregister gemeldet sind, können Sie die Prämie nicht mehr zurückziehen. Ich weiß auch nicht, ob das sinnvoll wäre. Das BHKW ist installiert, die Kredite laufen, Sie brauchen die Flexprämie zur Finanzierung. Ihr Fall ist ein Kandidat für die Verfassungsbeschwerde, die wir anstreben.


Flexprämie ausschöpfen?


Meine Anlage ist Baujahr 2010 und ich habe 2018 flexibilisiert. Was gibt es für Regelungen für diese Anlagen?


Antwort: Die Anlage kriegt für volle zehn Jahre die Flexprämie und sollte frühestens im Jahr 2027 in die Folgeausschreibung gehen. Allerdings wird es bis dahin weitere Novellierungen des EEG geben, spätestens im Jahr 2025. Dann kann noch viel passieren. Daher rate ich, die Anlage jetzt so zu betreiben und die Flexprämie sowie alle Boni zu nutzen, die Ihnen nach „Ihrem“ EEG 2009 zustehen.


Zuschlag für Satelliten


Kann eine Bestandsanlage mit neuem Satelliten-BHKW den Flexzuschlag nach EEG 2021 bekommen?


Antwort: Für die bestehende Biogasanlage können Sie die Flexprämie erhalten, weil es eine Altanlage ist. Nach dem derzeitigen Stand des neuen EEG erhalten Sie für die bisherige Leistung der Anlage, die bereits Flexprämie bekommen hat, in der Folgeausschreibung keinen Flexzuschlag mehr. Wenn Sie zur Stammanlage aber einen neuen Satelliten mit Ausschreibungsvergütung ergänzen, bekommt dieser für 20 Jahre Neuanlagenvergütung und kann hierbei auch den Flexzuschlag geltend machen. Sie können das bestehende Fermentersystem dafür nutzen.


Hinrich Neumann

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