Das Bundeswirtschaftsministerium hat Mitte Februar neue Eckpunkte für die EEG-Novelle veröffentlicht. Danach sollen Bürgerwindparks besser gestellt werden. Sie sollen zwar künftig auch an dem geplanten Ausschreibungsverfahren teilnehmen müssen. Allerdings soll für den geplanten Windpark zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegen müssen. Das gilt bislang als große Hürde für Energiegenossenschaften, da sie hohe Planungskosten aufbringen müssen, ohne zu wissen, ob sie überhaupt einen Zuschlag erhalten. Für die Teilnahme an der Ausschreibung sollen nur die Zustimmung des Grundeigentümers und ein Windgutachten vorliegen.
${intro}