Anbieter von Solarstromanlagen errechnen schnell eine hohe Rendite, indem sie beim Eigenverbrauch Strompreissteigerungen von 3 bis 5 % pro Jahr auf zwanzig Jahre annehmen. Vor dieser Praxis warnt Theo Remmersmann, Photovoltaikexperte bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Er plädiert für einen Wert von maximal 1,5 % pro Jahr.
Auch preisen Anbieter gern Anlagen auf Ost-West-Dächern an. Doch immer noch sei eine nach Süden ausgerichtete Anlage wirtschaftlicher – auch wenn die etwas auf morgens und abends verlagerte Stromproduktion auf Ost-West-Dächern für den Eigenverbrauch interessant sein kann.
Als ein wachsendes Problem sieht er die EEG-Umlage, die auf den selbst verbrauchten Strom berechnet wird. Bei der Eigenversorgung ist dabei nur ein Anteil von 35 % und ab dem nächsten Jahr von 40 % zu zahlen. „Das gilt aber nur bei Personenidentität, also wenn Erzeuger und Abnehmer identisch sind“, betonte Remmersmann. Liefert aber z.B. ein Landwirt den Strom seiner Anlage an die Vater-Sohn-Betriebs-GbR, ist das nicht mehr der Fall. Hier müssten Sie die volle EEG-Umlage von derzeit 6,354 ct je Kilowattstunde auf den gelieferten Strom zahlen.