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Energiesammelgesetz stößt auf Kritik

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Energiesammelgesetz will die Bundesregierung Korrekturen am aktuellen Erneuerbaren-Energien-Gesetz und anderen Regelungen vornehmen. So sind Sonderausschreibungen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen geplant, die in den Jahren 2019 bis 2021 durchgeführt werden sollen. Das hatte die Regierung bereits im Koalitionsvertrag angekündigt.


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Kritisch sieht der Bundesverband Erneuerbare Energie, dass die Begrenzungen, wie der 52-GW-Deckel für die Photovoltaik, erhalten bleiben soll. Außerdem müsse die Regierung den Bau neuer Anlagen deutlich ausdehnen, um die eigenen Ziele noch zu erreichen. Dazu gehört beispielsweise das Ziel von 65% erneuerbare Energien im Strombereich bis zum Jahr 2030, das die Regierung im Koalitionsvertrag festgelegt hat. Auch die Bioenergiebranche kritisiert, dass die Regierung noch keine Aussagen zu den Ausschreibungsvolumen für Biogasanlagen ab dem Jahr 2022 festgelegt hat. Das Energiesammelgesetz ist nach Meinung der Bioenergieverbände geeignet, diese Vorgabe umzusetzen und ausreichende Mengen festzulegen.


Zudem sei es unverständlich, warum der Gesetzesentwurf von der bereits im Sommer erzielten Einigung zur Flexibilitätsprämie wieder abweicht. In den Verhandlungen zum EEG/KWKG-Änderungsgesetz hatten sich die Regierungsfraktionen im Juni auf die Weiterentwicklung der Flexibilitätsprämie geeinigt, sodass einem Betreiber auch nach Ausschöpfung des Deckels 16 Monate verbleiben, seine Anlage auf eine bedarfsgerechte Fahrweise umzurüsten. Im Gegenzug wurde vorgesehen, den Deckel um 250 MW auf 1100 MW abzusenken. Nun aber soll es nach Wunsch der Bundesregierung eine Absenkung um 350 MW auf 1000 MW geben. Die Bioenergieverbände appellieren daher an die Abgeordneten, Nachbesserungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen.

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