Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) empfiehlt Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus noch vor Beginn der Heizperiode Förderanträge für das Bundesprogramm Energieeffizienz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu stellen. In dem Programm werden sowohl Maßnahmen zum Energiesparen als auch Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien, beispielsweise PV-Anlagen oder Biomasseheizungen, für den Eigenverbrauch gefördert.
Befristet bis zum 15. Januar 2023 können Betriebe ausnahmsweise mit einer schriftlichen Erlaubnis mit den geplanten Maßnahmen beginnen, ohne die Förderung zu gefährden. Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung“ finden sich unter www.ble.de/energieeffizienz
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Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) empfiehlt Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus noch vor Beginn der Heizperiode Förderanträge für das Bundesprogramm Energieeffizienz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu stellen. In dem Programm werden sowohl Maßnahmen zum Energiesparen als auch Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme aus regenerativen Energien, beispielsweise PV-Anlagen oder Biomasseheizungen, für den Eigenverbrauch gefördert.
Befristet bis zum 15. Januar 2023 können Betriebe ausnahmsweise mit einer schriftlichen Erlaubnis mit den geplanten Maßnahmen beginnen, ohne die Förderung zu gefährden. Informationen und Antragsunterlagen zum Förderprogramm „Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung“ finden sich unter www.ble.de/energieeffizienz