Erste Typenprüfung von Kessel für Agrarbrennstoffe
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Das Deutsche Biomasse-Forschungszentrum (DBFZ) hat zusammen mit dem Heizanlagenhersteller A.P. Bioenergietechnik erstmals eine Typenprüfung für alternative Brennstoffe durchgeführt. Gemeint sind Getreidestroh, Getreideausputz, Miscanthus oder Heu, die zwar als Regelbrennstoffe in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) aufgeführt sind, für die es aber bislang keinen zugelassenen Kessel gab. Denn für die nötige Typenprüfung gab es bis jetzt keine standardisierten Prüfbrennstoffe. Diese sind aber nötig, um nachzuweisen, dass der Kessel die in der 1. BImSchV vorgeschriebenen Emissionswerte unter Prüfstandbedingungen einhält. Unter die Verordnung fallen Modelle mit einer Leistung unter 100 kW, wenn landwirtschaftliche Reststoffe (Brennstoffe unter Nr. 8 der 1. BImSchV) verbrannt werden. Die Messungen mit den neuen Prüfbrennstoffen wurden an einer Ökotherm-Biomasse-Heizanlage C1L mit einer Nennwärmeleistung von ca. 90 kW durchgeführt.
Ergebnis: Der Kessel hält alle Grenzwerte in Kombination mit einem nachgeschalteten Gewebefilter ein. Damit ist es das erste Modell, bei dem Betreiber ohne weitere Genehmigung neben Holz auch Agrarbrennstoffe einsetzen dürfen. Zurzeit wird mit dem gleichen Kesseltyp die Prüfmethode auf weitere Brennstoffe wie z.B. Laub (Brennstoffe unter Nr. 13 der 1. BImSchV) ausgeweitet.
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Das Deutsche Biomasse-Forschungszentrum (DBFZ) hat zusammen mit dem Heizanlagenhersteller A.P. Bioenergietechnik erstmals eine Typenprüfung für alternative Brennstoffe durchgeführt. Gemeint sind Getreidestroh, Getreideausputz, Miscanthus oder Heu, die zwar als Regelbrennstoffe in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) aufgeführt sind, für die es aber bislang keinen zugelassenen Kessel gab. Denn für die nötige Typenprüfung gab es bis jetzt keine standardisierten Prüfbrennstoffe. Diese sind aber nötig, um nachzuweisen, dass der Kessel die in der 1. BImSchV vorgeschriebenen Emissionswerte unter Prüfstandbedingungen einhält. Unter die Verordnung fallen Modelle mit einer Leistung unter 100 kW, wenn landwirtschaftliche Reststoffe (Brennstoffe unter Nr. 8 der 1. BImSchV) verbrannt werden. Die Messungen mit den neuen Prüfbrennstoffen wurden an einer Ökotherm-Biomasse-Heizanlage C1L mit einer Nennwärmeleistung von ca. 90 kW durchgeführt.
Ergebnis: Der Kessel hält alle Grenzwerte in Kombination mit einem nachgeschalteten Gewebefilter ein. Damit ist es das erste Modell, bei dem Betreiber ohne weitere Genehmigung neben Holz auch Agrarbrennstoffe einsetzen dürfen. Zurzeit wird mit dem gleichen Kesseltyp die Prüfmethode auf weitere Brennstoffe wie z.B. Laub (Brennstoffe unter Nr. 13 der 1. BImSchV) ausgeweitet.