Eine neue Vorgabe aus Brüssel stößt auf Kritik in der deutschen Erneuerbare-Energien-Branche: Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie (KUEBLL). Anhand der Leitlinien will die EU-Kommission künftig prüfen, ob staatliche Beihilfen für entsprechende Projekte gewährt werden können. Das hat massive Auswirkungen auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie auf die Besteuerung von Biokraftstoffen.
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) sieht in dem Entwurf mögliche Widersprüche zu dem „Fit for 55“-Paket. Dazu gehört die im Entwurf vorgesehene Überkompensationsprüfung für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft. Das würde deren Einsatz infrage stellen, befürchtet der BBE.
Laut Bundesverband Erneuerbare Energie sieht der Entwurf vor, bei der Förderung erneuerbarer Energien nur auf das Kriterium der THG-Minderung abzustellen. Das lasse die erneuerbaren Technologien als Klimaschutzmaßnahme zweitrangig erscheinen. Dagegen könnten fossile Energieträger künstlich im Markt gehalten werden. Weitere Probleme sieht der BEE darin, dass künftig auch Anlagen mit einer Leistung von 400 kW und ab 2026 sogar mit 200 kW an Ausschreibungen teilnehmen sollen. Die mit der Teilnahme an Ausschreibungen verbundenen Kosten und das Risiko würden Investoren von kleineren Anlagen und Bürgerenergiegesellschaften benachteiligen.
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Eine neue Vorgabe aus Brüssel stößt auf Kritik in der deutschen Erneuerbare-Energien-Branche: Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die Beihilfeleitlinien für Klima, Umweltschutz und Energie (KUEBLL). Anhand der Leitlinien will die EU-Kommission künftig prüfen, ob staatliche Beihilfen für entsprechende Projekte gewährt werden können. Das hat massive Auswirkungen auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie auf die Besteuerung von Biokraftstoffen.
Der Bundesverband Bioenergie (BBE) sieht in dem Entwurf mögliche Widersprüche zu dem „Fit for 55“-Paket. Dazu gehört die im Entwurf vorgesehene Überkompensationsprüfung für die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft. Das würde deren Einsatz infrage stellen, befürchtet der BBE.
Laut Bundesverband Erneuerbare Energie sieht der Entwurf vor, bei der Förderung erneuerbarer Energien nur auf das Kriterium der THG-Minderung abzustellen. Das lasse die erneuerbaren Technologien als Klimaschutzmaßnahme zweitrangig erscheinen. Dagegen könnten fossile Energieträger künstlich im Markt gehalten werden. Weitere Probleme sieht der BEE darin, dass künftig auch Anlagen mit einer Leistung von 400 kW und ab 2026 sogar mit 200 kW an Ausschreibungen teilnehmen sollen. Die mit der Teilnahme an Ausschreibungen verbundenen Kosten und das Risiko würden Investoren von kleineren Anlagen und Bürgerenergiegesellschaften benachteiligen.