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Größere Anlagen rechnen sich weiterhin besser

Lesezeit: 4 Minuten

Seit August 2014 müssen Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen über 10 kW für den selbst verbrauchten Strom anteilig die EEG-Umlage zahlen. Wie sich das auf die Rendite auswirkt, analysiert Dr. Mathias Schindler von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.


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Wer seinen Strom selbst erzeugen will, muss genau rechnen: Betreiber von Anlagen ab zehn Kilowatt (kW) Nennleistung müssen seit dem 1.8.2014 für jede Kilowattstunde (kWh) Strom, die sie selbst verbrauchen, die EEG-Umlage anteilig zahlen. Die EEG-Umlage ist der Betrag, den jeder Stromverbraucher pro kWh zur Finanzierung der Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu zahlen hat. Im Jahr 2015 wird jede selbst verbrauchte kWh mit 30 % der EEG-Umlage (ca. 1,9 ct/kWh), ab 2016 mit 35 % und ab 2017 mit 40 % belastet. Da auch die Vergütung für Solarstrom sinkt, haben wir kalkuliert, wie sich eine Anlage unter aktuellen Bedingungen rechnet.


Allerdings ist es heute kaum möglich, eine belastbare Berechnung auf Basis von realen Kosten zu machen, da diese sich fast wöchentlich ändern. Zudem beeinflussen Firstrichtung, Dachneigung, Modulart, regionale Einstrahlung und vor allem die schwankenden Investitionskosten die Wirtschaftlichkeit massiv.


Rückwärts gerechnet:

Sinnvoller ist dagegen eine Schwellenwert-Berechnung. Sie soll ermitteln, wie viel der Investor für die jeweilige Anlage ausgeben darf, damit bestimmte Renditeziele erreicht werden. Die Berechnung erfolgt somit „rückwärts“. Es wird unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten (auch einer Eigenkapitalverzinsung von 2,5 % und einem Lohnanspruch von 17,50 €/AKh) der Investitionsbetrag ermittelt, der maximal gezahlt werden darf, wenn entweder 3 % Unternehmergewinn vom Umsatz (= Gewinnrate) zusätzlich übrig bleiben sollen bzw. in einer Szenario-Rechnung der Unternehmergewinn 0 € beträgt.


Die wesentlichen technischen Eckdaten, der Investitionsbedarf und die realisierbaren Ergebnisse für die beispielhaften Anlagengrößen werden in der Übersicht dargestellt.


Größer als 10 kW?

Für kleinere Anlagen unter 10 kW spricht, dass deren Betreiber für den Eigenverbrauch die anteilige EEG-Umlage nicht entrichten müssen. Allerdings sind die spezifischen Kosten bei kleineren Anlagen höher. Inwieweit sich diese Effekte aufheben, haben wir anhand von zwei Anlagen mit 9,94 kW bzw. 10,78 kW durchgerechnet. Für die Anlage mit 9,94 kW liegt die Einspeisevergütung bei 12,50 ct/kWh. Den Strombezugspreis, der beim Eigenverbrauch ersetzt wird, haben wir mit 25,22 ct/kWh angesetzt.


In dem Beispiel gehen wir von 25 % Eigenverbrauch aus. Bei einer mittleren Anlagenleistung von 900 kWh/kW entspricht das einem Eigenverbrauch von 2 236 kWh/Jahr. Will der Betreiber bei dieser Anlagengröße nach zwanzigjähriger Betriebszeit eine Gewinnrate von 3 % (= 985 €) erzielen, darf er maximal 11 265 € (= 1 134 €/kW) für die betriebsbereite Anlage ausgeben. Wer nur die schwarze Null sehen will, kann 11 797 € (= 1 187 €/kW) investieren. Zu diesen Kosten ist zurzeit aber keine Anlage zu kaufen.


Kann der Landwirt 1 % mehr Strom selbst verbrauchen (+90 kWh/Jahr), steigt der Gesamtgewinn nach 20 Jahren um etwa 496 €.


Die Vergleichsrechnung für Anlagen über 10 kW zeigt, dass diese bei 25 % Eigenverbrauch wegen der anteiligen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch bei 10,78 kW nicht ganz so wirtschaftlich sind wie Anlagen knapp unter 10 kW. Die EEG-Umlage reduziert also die Wirtschaftlichkeit nur bei Anlagengrößen knapp über dem Schwellenwert von 10 kW.


Größer bleibt besser:

Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit größerer Anlagen haben wir noch Einheiten mit 38,4 bzw. 198,7 kW analysiert. Ergebnis: Anlagen mit knapp unter 40 kW weisen schon bei Eigenverbrauchsanteilen von etwa 15 % aktuell eine Wirtschaftlichkeit auf, die Kleinanlagen erst mit 35 % Eigenstromverbrauch erreichen können. Weil spezifische Investitionskosten von etwa 1 300 bis 1 350 €/kW getragen werden können, scheint es weiter sinnvoll, derartige Anlagengrößen zu errichten – sofern mit einer effektiven Einspeisung von 900 kWh/kW (wie hier vorausgesetzt) gerechnet werden kann. Jedes Prozent zusätzlichen Eigenverbrauchs (+346 kWh/Jahr) steigert den Gesamtgewinn um 1 485 €. Bei der Anlagengröße von 198,7 kW fällt die Basis-Kalkulation ebenfalls deutlich günstiger aus. Die um mehr als 1,3 ct/kWh niedrigere durchschnittliche Vergütung wird durch die Kostendegression bei den sonstigen zu erwartenden Kosten bereits aufgewogen.


Selbst bei 3 % Gewinnerwartung dürfen jetzt bei 10 % Eigenverbrauch bereits 1 312 €/kW investiert werden und jedes zusätzliche Prozent an Eigenverbrauch steigert den Gesamtgewinn nach 20 Jahren um fast 8 400 €. Deshalb dürfte eine Anlage mit 15 % Eigenverbrauch auch bis zu 1 452 €/kW kosten, bevor das Renditeziel von 3 % Unternehmergewinn ins Wanken gerät. Wird die „schwarze Null“ als Ziel gesetzt, kann für diese Anlage bereits ein Preis von fast 260 000 € gezahlt werden.


Wir halten fest, dass sich unter den aktuellen Bedingungen und den vom Gesetz vorgesehenen Anpassungsschritten mit kleinen Anlagen keine hohen Renditen erzielen lassen. Allenfalls mit sehr hohen Eigenverbrauchsanteilen (über 35 %) ist bei Einfamilienhäusern ein kostendeckender Betrieb der Anlage möglich.


Der Einfluss des Eigenverbrauchs auf die Wirtschaftlichkeit wird immer größer. Daran ändert auch die anteilige Einforderung der EEG-Umlage von den Eigenstromverbrauchern nichts. Bleibt dieser Anteil bei 40 %, wird der Strompreis immer schneller steigen als die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, sodass dieser immer rentabler wird. Weil dieser Anstieg jetzt aber etwas langsamer voranschreitet, wird es eben etwas länger dauern, bis auch die Betreiber von Anlagen aus den Jahren vor 2011 über zukünftigen Eigenverbrauch nachdenken können.

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