Der Bundestag hat eine Ausnahmeregelung im EEG getroffen, damit Biogasanlagenbetreiber bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) den Güllebonus nicht verlie-ren. Hätten die Betreiber aufgrund von Transporteinschränkungen nach Ausbruch der ASP den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen können, drohte ihnen der endgültige Verlust des Güllebonus. Die neue Regelung besagt, dass Anlagenbetreiber während einer tierseuchenrechtlichen Anordnung und 30 Tage danach keinen Güllebonus erhalten für die Kalendertage, in denen sie den Mindestanteil an Gülle nicht einhalten konnten.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Der Bundestag hat eine Ausnahmeregelung im EEG getroffen, damit Biogasanlagenbetreiber bei Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) den Güllebonus nicht verlie-ren. Hätten die Betreiber aufgrund von Transporteinschränkungen nach Ausbruch der ASP den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen können, drohte ihnen der endgültige Verlust des Güllebonus. Die neue Regelung besagt, dass Anlagenbetreiber während einer tierseuchenrechtlichen Anordnung und 30 Tage danach keinen Güllebonus erhalten für die Kalendertage, in denen sie den Mindestanteil an Gülle nicht einhalten konnten.