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Intelligente Messsysteme: Der Einbau beginnt

Lesezeit: 4 Minuten

In Deutschland werden Haushalte nach und nach mit Smart-Metern ausgestattet. Auch Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen sind betroffen. Wir erklären, was jetzt auf Sie zukommt.


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Die Stromversorgung in Deutschland wird mehr und mehr von witterungsabhängigen Energiequellen wie der Wind- und Solarenergie beherrscht. Um die Stromerzeugung und den Verbrauch besser aufeinander abstimmen zu können, will die Bundesregierung sogenannte Smart Meter, also intelligente Stromzähler einbauen lassen.


Deutschland hinkt hinterher


Die rechtliche Grundlage dazu ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das im Jahr 2016 in Kraft trat. Nach einer entsprechenden EU-Richtlinie hätten die Zähler schon im Jahr 2020 flächendeckend am Start sein müssen. Deutschland hinkt im Vergleich zu anderen Ländern aber deutlich hinterher, weil hier die Sicherheitsanforderungen sehr hoch sind. Im Frühjahr 2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mitgeteilt, dass drei Geräte die vorgegebenen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Darauf erfolgte der „Smart-Meter-Rollout“, zu deutsch: der Start des Zählereinbaus.


Bei der Messeinrichtung handelt es sich nicht nur um einen neuen Zähler. Im Vergleich zu den alten mechanischen Ferraris-Zählern mit Drehscheibe ist es ein digitaler Zähler, der zudem mit einer Kommunikationseinheit, dem Gateway, kombiniert ist. Denn die erhobenen Daten werden via Mobilfunk an den Netzbetreiber bzw. Stromlieferanten weitergeleitet.


Heute sind vor allem Kunden betroffen, die einen jährlichen Stromverbrauch über 6000 kWh haben oder eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie eine Wärmepumpe, eine Ladestation für Elektroautos, einen Stromspeicher oder einen Nachtspeicherofen besitzen. Wie das BSI mitteilt, soll die Einbaupflicht aber auch auf Erzeugungsanlagen ausgeweitet werden, deren Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Dafür muss das Gesetz aber erst angepasst werden. Vermutlich gilt die Einbaupflicht dann ab Anfang 2021.


Verzögerungen bei der Einführung könnte es auch wegen ungelöster Fragen bei der Übertragung der Daten geben. „Die Smart-Meter-Gateways sollen über die Frequenz von 450 MHz kommunizieren. Aber die Lizenzen für das Frequenzband laufen aus und es steht noch nicht fest, wer die Rechte bekommt“, sagt Florian Strippel vom Fachverband Biogas. Hierüber sind sich Wirtschafts- und Innenministerium noch nicht einig.


Netzbetreiber meldet sich


Wichtig ist: Verbraucher und Erzeuger können, aber müssen sich nicht selbst um den Einbau kümmern. In jedem Fall macht der Netzbtetreiber einen Terminvorschlag für den Einbau. Dieser ist in der Regel kostenlos. Kostenpflichtig sind die jährlichen Messkosten, die allerdings einer jeweiligen Höchstgrenze unterliegen (siehe Übersicht).


Die neuen Messgeräte sind auch für Haushalte bzw. Betriebe hilfreich:


  • Verbraucher können genau ablesen, welches Gerät wann wie viel Strom verbraucht. Das zeigt auf, wo es Einsparpotenzial gibt.
  • Je nach Verbrauch kann der Netzbetreiber künftig variable Tarife anbieten. Beispielsweise könnte bei viel Windstrom im Netz nachts der Strompreis günstiger sein, damit der Verbrauch über eine Wärmepumpe oder eine Autoladestation angereizt wird. Das geht aber erst mit modernen Geräten.
  • Der Stromanbieter muss nicht mehr zum Ablesen kommen, das läuft digital.
  • Wer eine kleine Photovoltaikanlage zum Eigenverbrauch anschließt, hat automatisch das richtige Messsystem. Bei sogenannten Balkon-PV-Anlagen bis 600 W muss nach Auskunft der Beratungsorganisation „LandSchafftEnergie“ aus Bayern allerdings erst der Netzbetreiber prüfen, ob einer digitaler Zähler eingebaut ist bzw. eingebaut werden muss. Ein Ferrariszähler wäre bei der Stromeinspeisung rückwärts gelaufen, was illegal ist.


Neuer Leitfaden


Was für die PV-Branche dabei relevant ist, steht in einem überarbeiteten Leitfaden, den ComMetering und die Kanzlei von Bredow Valentin Herz gemeinsam herausgegeben haben. ComMetering ist eine Schwesterfirma der Photovoltaikforum GmbH und will Besitzern von Photovoltaikanlagen eine Alternative zum Smart Meter bieten. Die Firma geht davon aus, dass nicht-steuerbare Anlagen ab Ende des Jahres zu Pflichteinbaufällen werden, sobald die juristischen Hürden genommen und das Erneuerbare-Energien-Gesetz überarbeitet sind. Wenn die Pläne so umgesetzt werden, müssen Betreiber vor allem kleinerer Photovoltaikanlagen voraussichtlich mit dem Einbau von Smart Metern rechnen.


hinrich.neumann@topagrar.com

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