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Lesezeit: 1 Minuten

Für Biostrom aus Pflanzenöl oder Biokraftstoff wird ab dem 1. Juli 2010 nur noch eine Vergütung nach dem EEG gezahlt, wenn die Rohstoffe hierfür nachhaltig hergestellt wurden. Für den Nachweis soll offensichtlich eine Selbst­er­klä­rung des Landwirtes ausreichen.


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Das geht aus einem Entwurf für einen Leitfaden zur Nachhaltigkeitsverordnung hervor. Dieser muss aber noch von mehreren Ministerien in Berlin abgesegnet werden. Bleibt es aber bei dem Vorschlag, muss ein Landwirt schriftlich erklären, dass die angebaute Biomasse von Flächen stammt, die bereits vor dem 1. Januar 2008 Ackerfläche war.


Wenn die Energiepflanzen in Schutzgebieten angebaut wurden, muss er schriftlich bestätigen, dass entsprechende Auflagen eingehalten wurden.

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