Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Keine Ausnahmen für Bürgerwindparks mehr?

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat will Fehlentwicklungen bei der Ausschreibung der Stromvergütung für Windparks an Land verhindern und dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einbringen.Das hat die Länderkammer Anfang Februar beschlossen.


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Hintergrund ist die Privilegierung von Bürgerwindparks. Diese können sich bislang ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 jedoch dazu geführt, dass Bürger-energieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde laut Bundesrat damit zur Regel.


In der Praxis kamen nur einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen, kritisiert der Bundesrat. Der EEG-Gesetzentwurf des Bundesrats sieht daher vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.


Der Bundesrat befürchtet wie die Branche selbst, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürger-energiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen.


Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018, allerdings mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2022.


Die Branche begrüßt den Vorstoß. Unterstützung gibt es auch von den möglichen Regierungsparteien: Union und SPD haben im Entwurf des Koalitionsvertrages aufgeführt, dass künftig eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Teilnahme an Ausschreibungen vorliegen muss. Zudem soll es demnächst Sonderausschreibungen für vier Gigawatt Wind-energieleistung (Wind an Land) geben.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.