Der Bundesrat will Fehlentwicklungen bei der Ausschreibung der Stromvergütung für Windparks an Land verhindern und dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einbringen.Das hat die Länderkammer Anfang Februar beschlossen.
Hintergrund ist die Privilegierung von Bürgerwindparks. Diese können sich bislang ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 jedoch dazu geführt, dass Bürger-energieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde laut Bundesrat damit zur Regel.
In der Praxis kamen nur einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen, kritisiert der Bundesrat. Der EEG-Gesetzentwurf des Bundesrats sieht daher vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.
Der Bundesrat befürchtet wie die Branche selbst, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürger-energiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen.
Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018, allerdings mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2022.
Die Branche begrüßt den Vorstoß. Unterstützung gibt es auch von den möglichen Regierungsparteien: Union und SPD haben im Entwurf des Koalitionsvertrages aufgeführt, dass künftig eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Teilnahme an Ausschreibungen vorliegen muss. Zudem soll es demnächst Sonderausschreibungen für vier Gigawatt Wind-energieleistung (Wind an Land) geben.