Eine stärkere Flexibilisierung der Biogasanlage führt nicht unbedingt zu höheren Kosten für die Gas- und Wärmespeicher. Darauf weist Robert Wasser vom Ingenieurbüro „Energethik“ aus Osnabrück hin. „Die Größe für Gas- und Wärmespeicher wird immer auf die Stillstandzeiten der Blockheizkraftwerke ausgelegt“, erklärt Wasser. Gemeint sind die Zeiten, an denen die BHKW wegen niedriger Strompreise still stehen.
Dazu ein Beispiel: Wird eine Biogasanlage mit 550 kW auf 1100 kW erweitert, müssten das alte und das neue BHKW zwölf Stunden betrieben werden. Dann würden beide die gleiche Strommenge (Höchstbemessungsleistung) erzeugen wie vorher das alte BHKW im 24h-Dauerbetrieb. Bei einer größeren Überbauung um einen „Flex-Faktor“ 4,88 (also 2500 kW installierte Leistung) benötigt das neue BHKW mit 2 MW Leistung nur 6,3 Stunden, um die gleiche Strommenge zu produzieren wie das alte BHKW im Dauerbetrieb. Die 6,3 Stunden können aufgeteilt werden in 2x3,3 Stunden, z.B. morgens und abends. Daher müssen die notwendigen Speicher nicht größer ausgelegt werden, da sie zweimal genutzt werden. Zudem berücksichtigen die Fahrpläne von erfahrenen Direktvermarktern die tatsächlichen Füllstände der Gas- und Wärmespeicher.
Daher empfiehlt Wasser aufgrund der Kostendegression auf jeden Fall die größere Flexibilisierung. Denn beim Faktor 2,1 liegen die Investitionskosten für die Flexibilisierung bei 2600 € pro kW Zubau, beim Faktor 4,88 dagegen nur bei 950 €, rechnet er vor. Darin enthalten sind u.a. BHKW, Reingas- und Wärmespeicher sowie Transformator. Hierbei deckt die Flex-Prämie beim Faktor 2,1 nur 48% der Investitionskosten, während es beim Flex-Faktor 4,88 schon 87% sind.