Der Bundestag hat eine neue Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr eingeführt. Sie soll jetzt stetig auf 25% im Jahr 2030 ansteigen. Die Quote fördert nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, aus Altspeise- oder Tierfett und aus Abfall- und Reststoffen sowie strombasierte Kraftstoffe und die Elektromobilität. Der Anteil von Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse wie Raps oder Getreide darf zukünftig nicht über 4,4% der im Verkehr genutzten Energie hinausgehen. „Trotzdem sichern die Abgeordneten des Bundestages damit die deutsche Produktion von Biodiesel, Bioethanol und Biomethan. Das ist positiv für die über 20000 Arbeitsplätze in der Branche in Industrie und Landwirtschaft“, sagt Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie.
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Der Bundestag hat eine neue Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehr eingeführt. Sie soll jetzt stetig auf 25% im Jahr 2030 ansteigen. Die Quote fördert nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, aus Altspeise- oder Tierfett und aus Abfall- und Reststoffen sowie strombasierte Kraftstoffe und die Elektromobilität. Der Anteil von Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse wie Raps oder Getreide darf zukünftig nicht über 4,4% der im Verkehr genutzten Energie hinausgehen. „Trotzdem sichern die Abgeordneten des Bundestages damit die deutsche Produktion von Biodiesel, Bioethanol und Biomethan. Das ist positiv für die über 20000 Arbeitsplätze in der Branche in Industrie und Landwirtschaft“, sagt Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie.