Das Bundeswirtschaftsministerium und die EU-Kommission haben sich Ende August auf das Kraft-Wärme- Kopplungs-Gesetz (KWKG) geeinigt. Das KWKG ist zwar seit Anfang des Jahres in Kraft. Allerdings prüfte die Kommission beihilferechtliche Aspekte. Wichtigstes Ergebnis: Die Förderung mit Zuschlägen für neue, modernisierte und Bestandsanlagen kann in der jetzigen Fassung in Kraft treten.
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