Der Bundesrat sieht beim Regierungsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, u.a. bei der Marktintegration und der Finanzierung. Auch fordert die Länderkammer eine Abkehr von der „überkomplexen Umlagefinanzierung“. Der Entwurf enthalte viele Regelungen, die keine Antworten auf die Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien böten.
Die Länder fordern u.a. eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik. Darum sehen sie die geplante Ausschreibung für größere Solar-Dachanlagen oder die Messpflichten für kleine PV-Anlagen kritisch. Bei Biogasanlagen schlägt der Bundesrat vor, die vorgeschriebene Verweilzeit im gasdichten System von 150 auf 40 Tage bei reiner Güllevergärung abzusenken. 150 Tage mache die Güllevergärung unrentabel.
Die Bundesregierung begrüßt in einer Gegenäußerung das Engagement des Bundesrats, lehnt aber konkrete Empfehlungen des Bundesrats ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, so die Antwort.
Zum weiteren Zeitplan: Das EEG soll am 27.11. im Bundestag beschlossen werden und am 1.1.2021 in Kraft treten.
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Der Bundesrat sieht beim Regierungsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch erheblichen Nachbesserungsbedarf, u.a. bei der Marktintegration und der Finanzierung. Auch fordert die Länderkammer eine Abkehr von der „überkomplexen Umlagefinanzierung“. Der Entwurf enthalte viele Regelungen, die keine Antworten auf die Fragen zur Verteilungsgerechtigkeit, Marktintegration und Systemverantwortung für erneuerbare Energien böten.
Die Länder fordern u.a. eine deutliche Steigerung des Ausbaus der Windenergie an Land und der Photovoltaik. Darum sehen sie die geplante Ausschreibung für größere Solar-Dachanlagen oder die Messpflichten für kleine PV-Anlagen kritisch. Bei Biogasanlagen schlägt der Bundesrat vor, die vorgeschriebene Verweilzeit im gasdichten System von 150 auf 40 Tage bei reiner Güllevergärung abzusenken. 150 Tage mache die Güllevergärung unrentabel.
Die Bundesregierung begrüßt in einer Gegenäußerung das Engagement des Bundesrats, lehnt aber konkrete Empfehlungen des Bundesrats ab. „An vielen Stellen schlagen die Länder höhere Vergütungen vor, die aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich sind, um den gewünschten Zubau zu erreichen“, so die Antwort.
Zum weiteren Zeitplan: Das EEG soll am 27.11. im Bundestag beschlossen werden und am 1.1.2021 in Kraft treten.