Seit sechs Jahren kämpft Landwirt Georg Lochbrunner aus Buchloe (Bayern) vergeblich um einen Bürgersolarpark (top agrar 4/2013). Dieser war schon fast genehmigt, da beschloss der Gesetzgeber mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2010 rückwirkend, dass nur noch die Solarparks auf Ackerflächen eine Vergütung erhalten, bei denen am 24. März 2010 ein Bebauungsplan vorlag. Diesen Termin konnte Lochbrunner nicht mehr einhalten. In den vergangenen fünf Jahren hat er mit Anwälten, etlichen Landtags- und Bundestagsabgeordneten und Verbänden verhandelt – vergeblich. Auch mit der aktuellen EEG-Novelle wäre er außen vor. Sein Standort zählt nicht zu den benachteiligten Gebieten. Zudem scheut er das Risiko, am Ausschrei-bungsverfahren teilzunehmen.
Inzwischen sind seine Kosten auf 40000 € gestiegen. Um sie nicht ganz abschreiben zu müssen, sucht er jetzt nach Lösungen, um den Strom außerhalb des EEG zu vermarkten. Andere Betroffene oder potenzielle Stromabnehmer wie Industriebetriebe, Genossenschaften usw. werden gebeten, sich unter redaktion@topagrar.com bzw. unter 02501/801-6400 zu melden.