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Mehr Erlöse mit Energie

Lesezeit: 3 Minuten

Wie können Biogasanlagen am Strommarkt künftig mehr Geld verdienen? Welche Highlights bietet die Messe EnergyDecentral in Hannover? In welchem Monat ist die Modulreinigung sinnvoll? Und wie lassen sich alte Windräder weiter nutzen? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in dem aktuellen top agrar-Energiemagazin. Sie können dieses beziehen unter www.topagrar.com/Energiemagazin oder als E-Magazin online lesen.


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Was besagt das OLG-Urteil?


Loibl: Laut OLG haben Biogasanlagen keinen Anspruch auf den Formaldehydbonus, wenn sie erst nach ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig wurden. Betroffen sind Anlagen aus den Jahren 2009, 2010 oder 2011, die nach Baurecht genehmigt wurden.


Warum hängt der Anspruch vom Genehmigungsrecht ab?


Loibl: Weil das EEG 2009 neben der Einhaltung bestimmter Formaldehydgrenzwerte fordert, dass die Anlage nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig sein muss. Nur baugenehmigte Anlagen sollen die Zusatzvergütung nicht erhalten. Vor dem EEG 2009 in Betrieb genommene Anlagen sind nicht betroffen.


Hätten die Anlagenbetreiber das wissen können?


Loibl: Nein, ich persönlich halte das Urteil des OLG Stuttgart für inhaltlich falsch. Der Gesetzeswortlaut gibt klar her, dass der Bonus auch bei einer später eintretenden Genehmigungspflicht nach dem BImSchG geltend gemacht werden kann, natürlich erst ab diesem Zeitpunkt. Ich meine auch, dass der Gesetzgeber das so nicht gewollt hat.


Nehmen wir an, eine Biogasanlage aus dem Jahr 2009 mit einer Baurechtsgenehmigung hat den Formaldehydbonus in Höhe von 1 ct/kWh erhalten. Muss sie diesen jetzt komplett zurückzahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird?


Loibl: Das EEG verpflichtet alle Netzbetreiber, zuviel gezahlte EEG-Vergütung zurückzufordern, sie haben hier kein Wahlrecht. Wenn es die einzige OLG-Entscheidung hierzu ist und der betreffende Netzbetreiber diese als richtig oder zumindest vertretbar ansieht, muss er also alles zurückfordern, was noch nicht verjährt ist. Sofern die Rückforderung noch in diesem Jahr geltend gemacht wird, wären das die Jahre 2018, 2017 und 2016, ab 1.1.19 wäre das Jahr 2016 verjährt.


Um welche Beträge handelt es sich?


Loibl: Bei einer 500 kW-Anlage macht der Bonus pro Jahr 43800 € netto aus. Für sehr viele Anlagen ist dies ein wesentlicher Anteil am erwirtschafteten Gewinn, für mache kann es im Einzelfall sogar zur Existenzgefährdung kommen.


Was können betroffene Betreiber tun?


Loibl: Zunächst muss jeder prüfen, ob seine Anlage oder sein Satelliten-BHKW von der Entscheidung betroffen ist. Falls ja, wäre weiter zu prüfen, ob die Anlage ggf. bereits von Anfang an eine Genehmigung nach BImSchG gebraucht hätte. Alle anderen, insbesondere Betreiber von Satelliten-BHKW, werden sich sowohl auf die Rückzahlung als auch den dauerhaften Verlust des Bonus einstellen müssen. Aktuell versuchen wir mit dem Fachverband Biogas, Unterstützer für eine Musterklage zu bekommen: Es soll ein weiteres Gerichtsverfahren zu einem anderen OLG geführt werden, um dort hoffentlich eine anders lautende Entscheidung zu bekommen und damit den Bonus für die Betreiber erhalten zu können.

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