Ein neuer Trend ist es, ein externes Blockheizkraftwerk (Satelliten-BHKW) in der Nähe von Wärmeabnehmern zu errichten und über eine Mikrogasleitung zu versorgen. Damit entstehen weniger Verluste als mit Wärmeleitungsrohren. Gleichzeitig haben die Betreiber die Chance, das zusätzliche BHKW als zweite Anlage anerkannt und damit eine höhere Vergütung zu bekommen. Beispiel Güllebonus: Bei zwei 150 kW-BHKW erhält der Betreiber für den Strom auch zweimal die vollen 4 Cent je kWh, bei einer 300 kW-Anlage wären es dagegen nur 3 Cent je kWh.
Wovor allerdings viele Berater warnen: Bei dem Thema sind noch nicht alle rechtlichen Fragen geklärt. Dazu zählt, ob das BHKW tatsächlich als zweite Anlage gilt und ob bei ihm nicht wie bei einer Gaseinspeiseanlage der Güllebonus entfällt.
Gäbe es mehr Rechtssicherheit, würden nach Ansicht vieler Berater und Hersteller noch mehr Betreiber auf Satelliten-BHKW setzen. Diese Variante gilt bei größeren Anlagen ab 500 kW auch als Alternative zur Gasaufbereitung und Einspeisung ins Erdgasnetz. „Bei der Erweiterung ihrer Anlage denken viele Betreiber an ein Satelliten-BHKW“, erklärt dazu Rainer Weng, Landwirt und Gruppensprecher der Region Bayerisch Schwaben beim Fachverband Biogas.
Was auch zu beachten ist: Nach der unzulässigen Anlagenteilung der Großanlage in Penkun (Mecklenburg-Vorpommern) dürften Wirtschaftsprüfer der Energieversorger künftig stärker auf möglichen Missbrauch achten. Aus einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. an die Clearingstelle EEG geht hervor, dass auch die Energiewirtschaft dieses Problem erkannt hat. Daher sollte mit dem Satelliten-BHKW auf jeden Fall eine sinnvolle Wärmenutzung erschlossen werden, damit nicht der Verdacht entsteht, das BHKW sei nur für die doppelte Vergütung errichtet worden.