Die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie aus dem Jahre 2008 ist am 27.4.2019 von der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) abgelöst worden. Seither ist jeder Biogasanlagenbetreiber verpflichtet, den Netzbetreiber über beabsichtigte Änderungen in der bestehenden Erzeugungsanlage, die Auswirkungen auf die elektrischen Eigenschaften haben, vorab schriftlich zu informieren.
Bei „wesentlichen Veränderungen“, wenn beispielsweise durch Umbau einer Biogasanlage mehr als 50 Prozent der vereinbarten Anschlusswirkleistung verändert wird, muss er auf Verlangen des Netzbetreibers das Anlagenzertifikat anpassen oder sogar neu ausstellen lassen, erklärte Sebastian Weinkamm von der MKH Greenergy Cert GmbH aus Hamburg.
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Die BDEW-Mittelspannungsrichtlinie aus dem Jahre 2008 ist am 27.4.2019 von der VDE-AR-N 4110 (TAR Mittelspannung) abgelöst worden. Seither ist jeder Biogasanlagenbetreiber verpflichtet, den Netzbetreiber über beabsichtigte Änderungen in der bestehenden Erzeugungsanlage, die Auswirkungen auf die elektrischen Eigenschaften haben, vorab schriftlich zu informieren.
Bei „wesentlichen Veränderungen“, wenn beispielsweise durch Umbau einer Biogasanlage mehr als 50 Prozent der vereinbarten Anschlusswirkleistung verändert wird, muss er auf Verlangen des Netzbetreibers das Anlagenzertifikat anpassen oder sogar neu ausstellen lassen, erklärte Sebastian Weinkamm von der MKH Greenergy Cert GmbH aus Hamburg.