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02/2012: Den grünen Strom jetzt an der Börse verkaufen?

Als Ergänzung zu dem Beitrag „Den grünen Strom jetzt an der Börse verkaufen?“ haben wir Ihnen hier folgende Informationen als Leserservice zusammengestellt: Die Berechnung der Flexibilitätsprämie, Kontaktmöglichkeiten zu Marktpartnern für die Direktvermarktung. 1.

Lesezeit: 6 Minuten

Als Ergänzung zu dem Beitrag „Den grünen Strom jetzt an der Börse verkaufen?“ haben wir Ihnen hier folgende Informationen als Leserservice zusammengestellt:


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  1. Die Berechnung der Flexibilitätsprämie,
  2. Kontaktmöglichkeiten zu Marktpartnern für die Direktvermarktung.


 

1.    So wird die Flexibilitätsprämie berechnet


Während Betreiber von Windenergie- und Solaranlagen nur die Markt- und Managementprämie erzielen können, gibt es für Biogasanlagenbetreiber mit der Flexibilitätsprämie eine weitere Einkommensquelle. Die Prämie dient dazu, Kosten für eine Anlagenerweiterung zu finanzieren. Eine Anlagenerweiterung ist notwendig, wenn der Betreiber den Strom bedarfsgerecht anbieten will und die Anlage beispielsweise nur tagsüber betreibt.

Wie sich die Technik verändern müsste, lässt sich an einem einfachen Beispiel erläutern: Wenn eine Biogasanlage mit einer installierten Leistung von 500 kW im Jahr 8000 Stunden läuft, liegt die tatsächliche Laufleistung (im EEG „Bemessungsleistung“ genannt) bei 457 kW (Rechenweg: 500 kW x 8000 Volllaststunden ./. 8760 Stunden, die das Jahr insgesamt hat = 457 kW). 

Soll die Anlage dagegen nur tagsüber laufen, würden sich die Volllaststunden auf 4000 reduzieren. Um die gleiche Laufleistung von 457 kW zu erzielen, müsste sich die installierte Leistung also auf 1000 kW (1 MW) verdoppeln.

 

Die Mehrkosten sollen zum einen über einen Mehrerlös am Markt gedeckt werden, fordert der Gesetzgeber. Da diese Erlöse aber nicht reichen, hat er als zusätzlichen Anreiz die Flexibilitätsprämie geschaffen. Diese stellt damit eine Art Investitionsförderung dar. Die Prämie beträgt 130 € je kW Zusatzleistung.  Der Betrag wird für zehn Jahre und in Form von monatlichen Abschlägen vom Netzbetreiber gezahlt.

 

Die Berechnung der Prämie erfolgt so: Zunächst muss die zusätzliche Leistung berechnet werden. Dafür wird die Laufleistung der Anlage mit einem Korrekturfaktor multipliziert. Dieser beträgt bei Biogas 1,1. Das Produkt wird von der installierten Leistung abgezogen. An einem Rechenbeispiel lässt sich das veranschaulichen: Die installierte Leistung der Anlage soll wie in dem Beispiel oben 1 MW betragen, die Anlage aber nur 4000 Stunden im Jahr laufen. Dementsprechend beträgt die Laufleistung 457 kW. Der Rechengang: 1000 kW - (1,1 x 457 kW) = 497 kW zusätzlicher Leistung.

Dieser Wert wird mit der Flexibilitätsprämie (130 €/kW) multipliziert: Pro Jahr würde der Betreiber rund 64700 € erhalten. Umgerechnet auf die 4 Mio. kWh Strom, die die Anlage erzeugen kann, wären das 1,62 Cent je kWh.

Die Höhe der Flexibilitätsprämie hängt damit nicht nur von der zusätzlich installierten Leistung ab, sondern auch davon, wie lange die Anlage läuft.

Wer die Flexibilitätsprämie erhalten will, muss eine Laufleistung von mindestens 20 % der installierten Leistung einhalten. In dem Beispiel der 1MW-Anlage wären das also 200 kW, die mindestens eingehalten werden müssen. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber eine Minderauslastung der Anlage sichern.

Die Zusatzleistung darf aber auch nicht größer als die Hälfte der installierten Leistung sein. In unserem Beispiel erhält der Betreiber der 1 MW-Anlage also die Prämie nur bis zu einer Zusatzleistung von 500 kW. Die Laufleistung läge bei ca. 455 kW. Aus diesem Grund steigt die Prämie zwischen 200 und 450 kW nicht über 65.500 €. Ohne diese Grenze würde die Zusatzleistung der 1 MW-Anlage bei der Laufleistung von 200 kW einen Wert von 780 kW erreichen, die Prämie wäre also deutlich höher.

Die Berechnung zeigt auch: Je niedriger die Laufleistung ist, desto höher ist die Zusatzleistung und damit auch die Flexibilitätsprämie.

 

2.    Kontaktdaten der Marktpartner

 

 

  • MT Energie arbeitet mit dem Stromvermarkter „energy2market“ (www.energy2market.de ) aus Leipzig zusammen. Um  Anlagenbetreibern den Einstieg in die Direktvermarktung zu erleichtern, bietet MT den „EEG plus-Tarif“, der einen Erlös in Höhe der heutigen EEG-Vergütung plus einen Aufschlag von 0,5 Cent je kWh garantiert (www.mt-energie.de ).
  • PlanET zahlt Anlagenbetreibern 0,15 Cent je kWh mehr als die EEG-Vergütung, wenn sie in das Marktprämienmodell einsteigen. Zusätzlich können Anlagenbetreiber bis zu 1,9 Cent je kWh mehr erlösen, wenn sie mit ihrer Anlage am Regelenergiemarkt teilnehmen oder den Strom regional direkt an einen Kunden verkaufen. Bei der Vermarktung arbeitet PlanET mit dem Anbieter „Clean Energy Sourcing“ (www.clens.eu ) zusammen (www.planet-biogas.de ).
  • Envitec hat mit der „Stromkontor GmbH“ eine Tochter gegründet, die mit EGL Deutschland Biogasstrom auf dem Strommarkt anbieten will. Envitec garantiert Anlagenbetreibern Zahlungen in Höhe der jeweiligen EEG-Vergütung, geht aber von deutlichen Mehrerlösen über das Marktprämienmodell aus ( www.envitec-biogas.de ).
  • Next Kraftwerke bieten ihre Dienstleistung zur Vermarktung von Strom direkt an und treten mit einzelnen Landwirten in Kontakt. Sie haben einen Pool von Anlagen, um eine größere Menge Strom optimal vermarkten zu können ( www.next-kraftwerke.de ).
 

Parallel dazu haben sich Dienstleister zur Bündelung und Vermarktung von Strom gebildet:

  • Um den Landwirten beim Einstieg in das Marktprämienmodell zu helfen, hat die RWG Emsland Süd zusammen mit dem WLV in Münster, dem niedersächsischen Landvolk, der Agravis und anderen Partnern  die GeLa GmbH gegründet, die den Strom bündeln und gemeinsam vermarkten will (www.gela-energie.de ).
  • Nach dem gleichen Vorbild haben sich bereits Anfang des Jahres mehrere Landwirte zur  „Genossenschaft Deutscher Grünenergie-Erzeuger“ (www.gdge.de ) zusammengeschlossen. Beide Bündler arbeiten mit dem Stromvermarkter energy2market (www.energy2market.de ) in Leipzig zusammen.
  • Die Green Energy Systems GmbH (GESY) ist eine Grünstromgesellschaft mit Sitz in Berlin, die von 20 Betreibern von erneuerbaren Energien und dem Stadtwerkenetzwerk Trianel betrieben wird. GESY gehört nach eigenen Angaben zu den Marktführern in der Vermarktung erneuerbarer Energie in Deutschland ( www.gesy.net ).
  • In Schneverdingen (Niedersachsen) haben Landwirte eine herstellerunabhängige Grünstrom-Erzeugergemeinschaft gegründet, in der zurzeit 42 MW Anlagenleistung gebündelt sind. Die Gemeinschaft verhandelt jetzt mit Stromhändlern und ist offen für die Zusammenarbeit mit Biogaserzeugern und anderen Gemeinschaften aus dem gesamten Bundesgebiet. Kontaktdaten: info@gruenstrom-ezg.de , Tel.: 05193/9821907
  • Arcanum Energy aus Unna hat eine Grünstrom -Zentrale zur EEG-Direktstromvermarktung eingerichtet. Diese offene und unabhängige Plattform soll zukünftig allen Betreibern von BHKW mit Biogas bzw. Biomethan die Möglichkeit bieten, den produzierten Strom nach dem Marktprämienmodell zu verkaufen. Neben der Poolung liefert die neue Grünstrom-Zentrale Informationen und Konzepte zur Direktstromvermarktung sowie Beratungsansätze zur individuellen optimierten BHKW-Fahrweise (www.grünstrom-zentrale.de) .
 

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