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09/08: Windkraft

Anfang Juni dieses Jahres wurde das Erneuerbaren-Energien-Gesetz novelliert. Unter anderem ist die Vergütung für Windkraftanlagen deutlich erhöht worden. Ob sich eine Investition in eine Anlage im kommenden Jahr auszahlt, können Sie in unserer Ausgabe 09/08 auf der Seite 104 nachlesen.

Lesezeit: 3 Minuten

Anfang Juni dieses Jahres wurde das Erneuerbaren-Energien-Gesetz novelliert. Unter anderem ist die Vergütung für Windkraftanlagen deutlich erhöht worden. Ob sich eine Investition in eine Anlage im kommenden Jahr auszahlt, können Sie in unserer Ausgabe 09/08 auf der Seite 104 nachlesen. Was sich sonst noch geändert hat, und ob sich der Verkauf von Windstrom an der Börse lohnt, haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

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Was sich sonst noch geändert hat:


• Der Gesetzgeber schreibt den Netzbetreibern nun ausdrücklich vor, dass diese nicht nur ihre Leistungen bei Bedarf ausbauen, sondern auch optimieren müssen. Dies ist und war bislang ein großes Problem. So wurden beispielsweise in Schleswig-Holstein Windmühlen abgeschaltet, weil der zuständige Netzbetreiber in Zeiten mit einem hohen Windangebot befürchtete, dass durch den dadurch erzeugten Windstrom, seine Netz überlastet sein.


• Alle Windenergieanlagen müssen in Zukunft zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen. Für den erhöhten technischen Aufwand erhöht sich die Anfangsvergütung um den sog. Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh.


• Alle EEG-Anlagen \- somit auch Windkraftanlagen \- mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen künftig am so genannten Einspeisemanagement bei Engpässen am teilnehmen. Wenn also aus Sicht des Netzbetreibers zuviel Strom im Netz ist, kann dieser die Windkraftanlagen ferngesteuert abschalten. Allerdings: Für nicht abgenommenen Strom muss er eine Kompensation zahlen.


Den Windstrom an der Börse verkaufen?


Das Anfang Juni novellierte EEG regelt auch die Direktvermarktung von Ökostrom neu. Bislang galt: Wer seinen Strom selber vermarkten möchte, kann erst nach einem Jahr wieder wechseln und die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Diese Frist beträgt nun nur noch einen Monat.


Hintergrund: Die Direktvermarktung von Strom ist vor allem für Windmüller interessant, da Windstrom im Vergleich mit Energie aus anderen neuen Energiequellen der günstigste ist. Sprich: Die Wahrscheinlichkeit, dass Strom aus Wind zum Beispiel an einer Börse zu höheren Preisen vermarktet werden kann, als ihm nach dem EEG zusteht, ist höher als bei Solar- oder Biogasstrom.


Für die Vermarktung kommt vor allem Strom aus älteren Windmühlen, die nur noch die niedrige Grundvergütung erhalten und die nicht gegen neu ausgetauscht werden können. Denn an der Leipziger Strombörse EEX wird bereits zeitweise ein Großhandelspreis von über 8 Ct/kWh gezahlt - weit mehr als das Gros der alten Anlagen an Grundvergütung erhält.


Nun ist es aber für den Betreiber einzelner Anlagen oder auch Parks kaum möglich, sich tagtäglich um den Verkauf der eher verschwindet geringen Strommengen aus seinen Anlagen zu kümmern. Als Mittler fungieren in diesem Fall Großhändler, die Anlagenbetreibern ihren Windstrom beispielsweise für einen längeren Zeitraum von zwei Jahren abkaufen \- zu einem festen Preis.

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