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12/08: Holzfeuerungen: Neuer Streit um Feinstaub-Grenzwerte

Die Diskussion um die Novelle zur 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung ist neu entbrannt. Während einige Politiker die Grenzwerte gegenüber dem Entwurf verschärfen wollen, mahnen Verbände zu mehr Augemaß.

Lesezeit: 6 Minuten

Die Diskussion um die Novelle zur 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung ist neu entbrannt. Während einige Politiker die Grenzwerte gegenüber dem Entwurf verschärfen wollen, mahnen Verbände zu mehr Augemaß.

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"Das seit über einem Jahr schwebende Verfahren erweist sich als Investitionsbremse für kleine Biomassefeuerungsanlagen", findet Helmut Lamp, Vorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie, drastische Worte zur Novelle der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1 BImschV). Die Verordnung regelt die zulässigen Brennstoffe und Emissionshöchstwerte für Pelletsheizungen und -öfen, Scheitholzvergaserkesseln usw. Seit dem Jahr 2007 liegt ein Referentenentwurf für eine neue Verordnung vor. Dieser Entwurf sieht neben verschärften Grenzwerten für Staub auch eine Erweiterung der Brennstoffliste vor. So soll künftig auch Getreide als Brennstoff zugelassen werden.


Bayernwahl hat das Verfahren verzögert


Doch im Vorfeld der Landtagswahl in Bayern blieb das Verfahren stecken. Bayern hat nach Angaben des BMU große Schwierigkeiten mit der Novelle und wollte das Verfahren vor allem wegen der Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen aus der Wahl heraushalten.


Der Grund für die Novelle war die zunehmende Debatte um die Feinstaubproblematik. Derzeit gibt es laut Bundesumweltministerium (BMU) über 15 Mio. Holzöfen sowie über 700.000 Holzheizkessel. "Mit der Zunahme der Holzfeuerungen hat auch der Feinstaubausstoß zugenommen, der mittlerweile höher ist als der aus dem Verkehr", macht Hans-Peter Ewens aus dem BMU aufmerksam.


Über 50 % der bestehenden Anlagen wurden vor 1998 aufgestellt. "Je älter die Anlagen sind, desto mehr Feinstaub stoßen sie aus", beschreibt Ewens. Rund 2,2 Mio. Anlagen sind vor 1975 aufgestellt worden und verursachen mit 11.000 Tonnen Feinstaub fast 50 % der Emissionen.


Zudem stammt die bestehende BImSchV aus dem Jahr 1988 und ist daher der Zeit weit hinterher. Ewens nennt ein Beispiel: "Die jetzige Verordnung erfasst erst Öfen und Kessel ab 15 kW. Doch die meisten der heute bestehenden Einzelraumfeuerungen sind kleiner." Daher soll künftig die Prüfpflicht schon bei 4 kW beginnen.


Verhandlungen laufen wieder an


Mittlerweile haben Verbände und Politiker die Gespräche wieder aufgenommen. "Wir haben viele Änderungsvorschläge erhalten und werden den Referenten-Entwurf in einigen Punkten ändern", kündigt Ewens an.


Als sicher gilt die Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff. "Der Einsatz soll aber auf landwirtschaftliche und artverwandte Unternehmen beschränkt werden, um Erfahrung zu sammeln. Denn nur Landwirte kennen das Produkt", begründet Ewens.


Künftig sollen neue Anlagen zur Getreideverbrennung vor dem Verkauf auf dem Prüfstand untersucht werden. "Die Anlagen müssen so ausgestattet sein, dass sie möglichst wenig Dioxin ausstoßen", erläutert der BMU-Sprecher. Dioxin wird bei der Verbrennung durch Chlor verursacht, das das Getreide aus Düngemitteln aufnimmt.


Anders, als noch im Referentenentwurf vorgesehen, will das BMU künftig die Aufnahme von weiteren Brennstoffen erleichtern. Denn laut Ewens gibt es viele Anfragen zu alternativen Brennstoffen.


Verschärfen will das BMU dagegen die Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid. Neue Anlagen sollen diese gleich nach Inkrafttreten der Verordnung einhalten, Altanlagen erst nach Übergangsfrist ab dem Jahr 2015. "Da sich das Verfahren seit einem Jahr hinzieht, könnte diese Übergangsfrist auch ein Jahr später auslaufen", kündigt Ewens an.


Länder fordern schärfere Grenzwerte


Der Referentenentwurf sieht eine Höchstgrenze von 20 mg Staub pro Kubikmeter Abgasstrom vor. "Während einigen Kritikern diese Grenzwerte noch nicht scharf genug sind, fordern andere einige schärfere Differenzierung", fasst Ewens die gegenwärtige Diskussion zusammen. Da einige Bundesländer niedrigere Grenzwerte fordern, werde es im Bundesrat zu erheblichen Diskussionen kommen, erwartet er.


Dagegen kündigt Ewens an, dass Getreideheizungen anders als Holzheizungen den Grenzwert von 20 mg Staub wahrscheinlich erst einige Jahre später einhalten müssen, um der Entwicklung mehr Zeit zu lassen.


Betreiber bestehender Anlagen müssen nach Ablauf der Übergangspflicht nachweisen, dass die Anlage bestimmte Grenzwerte auf einem Prüfstand eingehalten hat. Alternativ dazu soll der Schornsteinfeger eine einmalige Messung vornehmen. . Künftig soll der Schornsteinfeger auch die Holzfeuchte des Brennstoffs kontrollieren und die Betreiber beraten.


Ausgenommen aus dieser Regelung sollen die rund 250.000 bis 300.000 Grundöfen werden, die aus mineralischem Material errichtet wurden. "Sie haben einen relativ sauberen Abbrand", begründet Ewens diese Ausnahme


Wenn eine Altanlage die geforderten Grenzwerte nicht einhalten kann, muss sie mit einem Filter bzw. mit einem Partikelabscheider nachgerüstet oder ausgetauscht werden.


Für die Nachrüstung oder die Außerbetriebnahme soll es bestimmte Fristen ja nach Alter der Anlage geben. Damit will das BMU vermeiden, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt Millionen Anlagen ausgetauscht werden und damit die plötzliche Nachfrage die Filtertechnik verteuert.


Entscheidung bis Ende des Jahres?


Ewens ist zuversichtlich, dass Abstimmung der Umweltminister der Länder bis Ende des Jahres abgeschlossen ist: "Bis dahin werden wir eine Entscheidung haben, wie es mit der 1. BImSchV weitergeht." Anschließend geht die Novelle ins Kabinett durch Bundesrat und Bundestag und muss dann auch noch von der EU-Kommission notifiziert werden. Um Zeit zu sparen, soll die Novelle bereits nach der Zustimmung des Bundestages nach Brüssel wandern. Ob das Verfahren noch vor der Bundestagswahl 2009 in trockenen Tüchern ist, ist jedoch offen. Da sich Bundestag und Bundesrat sich in der Vergangenheit sehr intensiv damit auseinander gesetzt haben, werden die Beratungsintervalle kurz ausfallen, erwartet Ewens.


Branche kritisiert "politisches Taktieren"


Eine rasche Umsetzung fordert auch die Branche. "Es ist unverständlich, wenn Sachverhalte, über die man fachlich einig ist, durch politisches Taktieren verhindert werden", kritisiert nicht nur Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energiepellet-Verbandes (DEPV) Ende Oktober während der Messe "Interpellets 2008". Denn die Politik habe die Feinstaubdiskussion angestoßen und darf sich nach Vorliegen des Referentenentwurfs nicht aus der Affäre ziehen. Dabei sei die Industrie nicht etwa gegen höhere Grenzwerte \- im Gegenteil: "Die Industrie fordert die Umsetzung strengerer Feinstaubgrenzwerte als wesentliche Voraussetzung für ein positives Image der Holzenergie", macht Bentele aufmerksam.


"Die politische Blockade bei der Novellierung und die dadurch verbundene Unsicherheit für Anlagenherstellern und Endverbrauchern muss dringend aufgelöst werden", fordert auch der Bundesverband Bioenergie. Mitte Oktober hat der Verband dazu einen 10-Punkte-Aktionsplan an die Politik weitergeleitet, der unter anderem folgende Punkte enthält:


• Klare technische Vorgaben durch ein zügiges Inkrafttreten einer novellierten 1. BImschV mit einem zeitlich mehrstufigen Austauschprogramm,


• Aufnahme von alternativen Biobrennstoffen wie Getreide, Stroh, Heu, Schnellumtriebspflanzungen, Landschaftspflegeholz, Pflanzen und Pflanzenresten als festgeschriebene Regelbrennstoffe, z.B. als qualitativ normierte Biomassepellets


• Maßvolle Differenzierung der Grenzwerte für Anlagen mit Getreide und nicht holzartigen Bioenergieträgern.


• Anhebung der Leistungsgrenze für nichtholzartige Biomassen wie Stroh oder Getreide in nicht genehmigungspflichtigen Anlagen von 100 kW auf 1 MW und damit Gleichseitzung mit Holzbrennstoffen.


Den vollständigen Aktionsplan sowie ein ausführliches Positionspapier zur 1. BImSchV können Sie unter www.bioenergie.de herunterladen.


Weitere Informationen zur 1. BImSchV erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums (www.erneuerbare-energien.de) sowie des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de).


Hinrich Neumann

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