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Große Koalition will Windkraft abwürgen

Der 12seitige Energieteil des Koalitionsvertrags von SPD und CDU/CSU mit der Überschrift: „Die Energiewende zum Erfolg führen“ beinhaltet massive Einschnitte für die erneuerbaren Energien. Einziger Lichtblick: Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.

Lesezeit: 4 Minuten

Der 12seitige Energieteil des Koalitionsvertrags von SPD und CDU/CSU mit der Überschrift: „Die Energiewende zum Erfolg führen“ beinhaltet massive Einschnitte für die erneuerbaren Energien. Einziger Lichtblick: Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Aber die künftige Bundesregierung plant, den weiteren Ausbau deutlich abzubremsen und will die Bedingungen für fast alle Sparten deutlich verschlechtern.

 

Hier die kritischsten Punkte und ihre Folgen:


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  • Ausbaukorridor: Erstmals wollen die Koalitionäre einen Ausbaukorridor, also eine Ober- und Untergrenze für den Zubau neuer Anlagen, einführen. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Strommarkt 40 bis 45 % weder über- noch unterschreiten. Das würde einen Zubau von 1,3 bis 1,7 % pro Jahr und damit eine deutliche Verlangsamung gegenüber heute bedeuten. Denn in den vergangenen fünf Jahren lag der Zubau bei 2 % pro Jahr. Kritiker befürchten, dass mit der Verlangsamung sämtliche gesteckten Klimaziele zur Vermindung der Treibhausgase deutlich verfehlt werden. Auch könnten einzelne Energien wie z.B. Biogas zurückfallen, wenn die Ausbauziele z.B. nur mit Wind oder Solar erreicht würden. Auch könnte es eine Konkurrenz zwischen Offshore-Windparks und Windenergie an Land geben, der Willkür wären Tür und Tor geöffnet.
 
  • Vergütungshöhe: Ab dem Jahr 2018 soll die Förderhöhe für Erneuerbare Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Bis dahin soll ein Pilotprojekt in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nachweisen, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können.
 
  • Windenergie: Die Regierung will die Fördersätze an windstarken Standorten senken. Außerdem sollen künftig nur noch Windkraftanlagen an ertragreichen Standorten gefördert werden, die 75 bis 80 % des theoretischen Ertrags einer Referenzanlage (Referenzertrag) erreichen. Das würde die Windkraft im Binnenland – von Nordrhein-Westfalen bis Bayern – ausbremsen. Beispiel Bayern: Hier erreichen nur 25 % der heute existierenden Windräder diesen Ertrag. Mit dieser Regelung würde die wichtigste Säule der Energiewende – die Windkraft an Land – abgewürgt.
 
  • Länderöffnungsklausel: Über eine Länderöffnungsklausel sollen die Bundesländer selbst über Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung entscheiden dürfen. Regelungen wie der in Bayern geforderte Mindestabstand der zehnfachen Höhe des Windrades („10 H-Regelung“) würden Tür und Tor geöffnet werden und viele Standorte pauschal ausschließen – obwohl es dafür keine wissenschaftliche Begründung gibt.
 
  • Photovoltaik: Neue Anlagen zur Eigenstromversorgung (also vor allem Photovoltaikanlagen) sollen künftig an der EEG-Umlage beteiligt werden, während die energieintensive Industrie weiterhin befreit bleiben soll. Damit würde Eigenstromverbrauch unattraktiv und die Erzeugung aus erneuerbaren Energien bestraft.
 
  • Biogas soll künftig überwiegend aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden. Wegen beschränkter Reststoffpotenziale wird das die Biogasproduktion massiv einschränken. Gegen die „Vermaisung“ will die Regierung zudem ein Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse vorlegen.
 
  • Ausnahmen für Industrie: Die Bundesregierung will zwar die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie aufrechterhalten, aber die Privilegien der Unternehmen überprüfen. Denn in den vergangenen Jahren sind immer mehr Betriebe von der EEG-Umlage befreit worden, so dass die Bevölkerung eine immer größere Last tragen muss. Auch will die Bundesregierung die Ausgleichsregelung „europakonform“ gestalten. Dazu könnte sie künftig ohnehin gezwungen werden, da der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia im Dezember ein Verfahren gegen Deutschland eben wegen dieser Beihilferegelung eröffnet hat.
 
  • Wärmemarkt: Zum Ausbau des Wärmemarkts gibt es keine konkreten Ziele. Das alte Ziel von 14 % Erneuerbarer Energien, das im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz formuliert ist, taucht im Koalitionsvertrag nicht mehr auf.
 

In dem Vertrag sind viele weitere Punkte enthalten, die die Energiewende behindern, während die Bedingungen für Kohlekraftwerke in mehreren Punkten verbessert werden. Viele Verbände attestieren den Vorschlägen, dass sich die Kosten für die Verbraucher deutlich erhöhen werden. Wichtige Reformen im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt oder zum Emissionshandel dagegen sucht man vergebens. Auch gibt es viele Widersprüche in dem Vertrag. Kritiker bemängeln, dass Deutschland mit diesen Plänen weit in die Zeit vor der Atomkatastrophe in Fukushima zurückfällt.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien zeigt sich bei aller Kritik erfreut, dass das EEG überhaupt erhalten bleibt. Denn fast wäre es in der politischen  Diskussion zerrieben worden.

Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium bereits an einem Referentenentwurf des EEG, der noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Ostern 2014 dann soll der Gesetzesentwurf stehen, bis zum Sommer 2014 will die Regierung die Reform abgeschlossen haben. (neu)

 

Den Koalitionsvertrag können Sie hier abrufen.

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