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Regelenergie wird bedeutungslos für Biogasanlagen

Christian Dorfner vom Dienstleister SK Verbundenergie aus Regensburg schildert die aktuelle Lage auf dem Strommarkt. Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die Regelenergie geändert. Welche Auswirkungen hat das für Biogasanlagen, die flexibel Strom erzeugen?

Lesezeit: 3 Minuten

Christian Dorfner vom Dienstleister SK Verbundenergie aus Regensburg schildert die aktuelle Lage auf dem Strommarkt.

 

 

Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die Regelenergie geändert. Welche Auswirkungen hat das für Biogasanlagen, die flexibel Strom erzeugen?

 

 

Dorfner: Mit den neuen Angebotsmechanismen der Bundesnetzagentur und verbesserte Handelsoptionen beim kurzfristigen Stromhandel werden die Preise am Regelenergiemarkt sinken. Die Preise waren ja ohnehin in den letzten Jahren stark gesunken und damit immer unattraktiver geworden für Biogasanlagen, die flexibel Strom erzeugen und den Strom über einen Stromhändler vermarkten. Mit den neuen Bedingungen wird die Regelenergie als Erlösoption nahezu bedeutungslos.

 

Warum?

 

Dorfner: Seit Juli 2018 hat die Bundesnetzagentur den Zuschlagsmechanismus auf ein Mischpreissystem umgestellt. Künftig spielt nicht nur der Leistungspreis in kW eine Rolle, den der Anlagenbetreiber bietet. Bei der Regelenergieausschreibung haben bisher jene Anlageneinen Zuschlag erhalten, die den günstigsten Leistungspreis geboten haben. Der Arbeitspreis je kWh konnte dagegen beliebig  hoch sein, was zu teilweise extremen Ausgleichsenergiekosten geführt hat. Seit dem 12.07.2018 wird auch der Arbeitspreis je Kilowattstunde schon beim Gebotszuschlag eingerechnet. Damit Anlagen einen Zuschlag bekommen, müssen sie also einen günstigen Mischpreis aus Leistungs- und Arbeitspreis bieten. Damit sinken unweigerlich die Erlöse. Zudem wird die Vermarktung nicht mehr wochenweise erfolgen, sondern in 4-Stunden-Scheiben, wodurch wesentlich mehr Anlagen teilnehmen können. Ein höheres Angebot sorgt auch für im Durchschnitt sinkende Preise, selbst wenn einzelne 4-Stunden-Scheiben attraktiver werden..

 

Viele Direktvermarkter bieten flexiblen Biogasanlagen Erlöse aus der Regelenergie an. Wie werden sie reagieren?

 

Dorfner: Sie geraten unter Druck, weil sie in den Verträgen mit den Betreibern die hohen Arbeitspreise oftmals direkt festgelegt haben. Vor diesem Hintergrund werden viele Direktvermarktungsverträge angepasst werden müssen, da sie zudem ihre Vermarktungsstrategie für Regelenergie grundlegend ändern müssen.

Aber wird künftig nicht mehr Regelenergie benötigt, wenn immer mehr Wind- und Solaranlagen unregelmäßig Strom einspeisen?

 

Dorfner: Eher nicht, der Druck auf die Regelleistungsmärkte wird nun sogar noch zunehmen, denn auch der Strommarkt stellt sich immer mehr auf die fluktuierenden Stromerzeuger ein. Neben innereuropäischen Stromvermarktung wird kurzfristige Stromhandel am sogenannten Interday-Markt verändert, indem noch fünf Minuten vor Beginn der Viertelstunde gehandelt werden kann. Dies hat unmittelbar zu Folge, dass Abweichungen wie etwa BHKW-Ausfälle und Fehlplanungen noch über den normalen Stromhandel und nicht mehr über Regelenergie korrigiert werden können. Das heißt, dass der Bedarf an Regelenergie weiter sinken wird. Dagegen ist damit zu rechnen, dass sich der Strommarkt weiterhin klar positiv zugunsten flexibler Biogasanlagen entwickelt. Das bedeutet, dass automatische Fahrpläne wichtiger werden, über die die bedarfsgerechte Stromproduktion gesteuert wird. Sie sorgen dafür, dass die Anlage nur zu Zeiten hoher Strompreise produziert und was dem Betreiber deutlich höhere Mehrerlöse als mit der Regelenergie einbringt.

 

Was sollten Betreiber nun tun?

 

Betreiber Anlagen sollten Ihren Direktvermarkter prüfen, ob dieser ihnen sinnvolle Alternativen zur Regelenergie bieten kann. Für flexible Anlagen bietet sich nun eine gute Gelegenheit, auf Fahrplansteuerung umzustellen.

 

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