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Neue Netzanschlussregelungen für BHKW

Lesezeit: 2 Minuten

Wer ein BHKW ersetzt, muss künftig neue Anforderungen erfüllen. Was zu beachten ist, erklärt Juliane Hohlfeld von der Prüf- und Beratungsgesellschaft DNV GL (Hamburg).


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Ab 2019 gelten neue Netzanschlussrichtlinien. Was ist der Hintergrund?


Hohlfeld: Die EU hat im Jahr 2016 neue Vorschriften zum Stromhandel und zur Energieversorgungssicherheit erlassen. Deutschland hat diese jetzt in nationales Recht umgesetzt. Neu sind die VDE-Richtlinien 4105 (für die Niederspannung), 4110 (für die Mittelspannung) und 4120 (für die Hochspannung). Sie sind seit dem 1. November 2018 in Kraft.


Für welche Anlagen gelten die Vorschriften?


Hohlfeld: Betroffen sind vor allem Biogasanlagen, die ins Mittelspannungsnetz einspeisen. Die VDE 4110 gilt dabei für Anlagen ab 135 Kilowatt (kW) Leistung, die nach dem 27. April 2019 neu ans Netz gehen. Betroffen sind Betreiber, die ihre Anlage erweitern oder ein BHKW ersetzen. Für bestehende Anlagen ändert sich nichts.


Was müssen Betreiber beachten?


Hohlfeld: Sie müssen vor allem mit einem Anlagenzertifikat und zugehöriger Konformitätserklärung nachweisen, dass das BHKW die Anforderungen der VDE 4110 einhält. Bis 950 kW reicht ein vereinfachtes Anlagenzertifikat, bei dem der Bewertungsumfang geringer ist. Bei mehr als 950 kW Leistung müssen Betreiber ein Standard-Anlagenzertifikat vorlegen. Ohne dieses Zertifikat ist kein Anschluss ans Netz möglich. Neu ist dabei unter anderem, dass für die Wirk- und Blindleistungsregelung ein gültiges Komponentenzertifikat vorhanden sein muss, dass die Betreiber eine vollständige Dokumentation der Inbetriebsetzung vorweisen können müssen und dass die Konformitätserklärung einheitlich sechs Monate nach Inbetriebnahme der gesamten Anlage vorhanden sein muss. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis. Die Zertifikate erstellen akkreditierte Zertifizierungsgesellschaften.

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