Niedersachsen lässt neuerdings Kleinwindanlagen mit 15 m Gesamthöhe ohne Genehmigung zu. Um was geht es genau?
Schwieger: Im Bereich Kleinwindanlagen gibt es in vielen Bundesländern eine sehr restriktive Genehmigungspolitik. Im vergangenen Jahr ist nun erstmalig die große Koalition in Niedersachsen auf Initiative der CDU-Fraktion zu einem wesentlichen Teil unserer Argumentation gefolgt. Danach sind Kleinwindanlagen im Außenbereich und in ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten bis 15 m Gesamthöhe und ohne Begrenzung des Rotordurchmessers verfahrensfrei, d.h. genehmigungsfrei und ohne Antragsverfahren.
Worin unterscheidet sich Niedersachsen jetzt von anderen Bundesländern?
Schwieger: Andere Bundesländer lassen Anlagen bis 10 m Höhe ohne Genehmigung zu, beschränken den Rotordurchmesser aber auf maximal 3 m. Das bedeutet eine Rotorfläche von 7 m² in der niedrigen Höhe unter 10 m – ein sehr geringer Wert für die Wirtschaftlichkeit. Nicht nur die Höhe von 15 m, sondern insbesondere der unbegrenzte Rotordurchmesser machen die Regelung in Niedersachsen so besonders. Damit können jetzt Rotoren mit z.B. 6 bis 10 m Durchmesser (also bis etwa 80 m² Rotorfläche) bei typischen Nabenhöhen von 10 bis 12 m verfahrensfrei, also kostengünstig gebaut werden und einen bis zu 20-fachen Ertrag erwirtschaften.
Welche Chancen ergeben sich dadurch für Landwirte?
Schwieger: Viele landwirtschaftliche Betriebe beziehen bereits einen Anteil ihres Energiebedarfs günstig aus der Photovoltaik. Diese ist jedoch auf ca. 2000 typische Sonnenstunden im Jahr beschränkt. Ein Jahr hat allerdings fast 9000 Stunden. Auch ein moderner Energiespeicher kann in der dunklen Jahreszeit kaum so viel Energie speichern, dass man auf eine gute Wirtschaftlichkeit aus Photovoltaik in den „dunklen“ Monaten kommt. In dieser Jahreszeit und nachts ist der Wind deutlich im Vorteil gegenüber der Sonne. Allerdings sind freie Flächen und ein ausreichendes Windangebot erforderlich. Die freien Flächen sind gerade in der Landwirtschaft oft vorhanden.
Welche Erträge kann eine Anlage mit 15 m Höhe erwirtschaften?
Schwieger: Je nach Standortqualität kann eine Kleinwindanlage dieser Größe bei entsprechendem Rotordurchmesser und Anlagenqualität bis etwa 15 kW Leistung haben. Die Erträge sind weitgehend standortabhängig und werden auch von der Qualität des „Windjahres“ maßgeblich beeinflusst. Die Bandbreite der Energieerträge für Anlagen der Liga reicht auf angemessenen, freien Flächen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach unseren Erfahrungswerten von unter 5000 bis über 20000 kWh/Jahr.
Wie wirtschaftlich ist die Technik?
Schwieger: Aufgrund der Einspeisevergütung von unter 5 ct/kWh ist der Eigenverbrauch maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg. Daher sollte die Kleinwindanlage auf die Grundlast eines Betriebs und nicht auf die durchschnittliche Last oder gar die Spitzenlast abgestimmt werden. Dies ist mit kleineren Anlagen von z.B. 10 bis 15 kW Leistung in der Landwirtschaft oft gut möglich. Daher ist die neue Freistellung in Niedersachsen ein wirklich interessanter Anreiz für die Landwirtschaft, langfristig Energiekosten zu sparen. Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer die positiven Entscheidungen aus Niedersachsen aufgreifen.
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Niedersachsen lässt neuerdings Kleinwindanlagen mit 15 m Gesamthöhe ohne Genehmigung zu. Um was geht es genau?
Schwieger: Im Bereich Kleinwindanlagen gibt es in vielen Bundesländern eine sehr restriktive Genehmigungspolitik. Im vergangenen Jahr ist nun erstmalig die große Koalition in Niedersachsen auf Initiative der CDU-Fraktion zu einem wesentlichen Teil unserer Argumentation gefolgt. Danach sind Kleinwindanlagen im Außenbereich und in ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten bis 15 m Gesamthöhe und ohne Begrenzung des Rotordurchmessers verfahrensfrei, d.h. genehmigungsfrei und ohne Antragsverfahren.
Worin unterscheidet sich Niedersachsen jetzt von anderen Bundesländern?
Schwieger: Andere Bundesländer lassen Anlagen bis 10 m Höhe ohne Genehmigung zu, beschränken den Rotordurchmesser aber auf maximal 3 m. Das bedeutet eine Rotorfläche von 7 m² in der niedrigen Höhe unter 10 m – ein sehr geringer Wert für die Wirtschaftlichkeit. Nicht nur die Höhe von 15 m, sondern insbesondere der unbegrenzte Rotordurchmesser machen die Regelung in Niedersachsen so besonders. Damit können jetzt Rotoren mit z.B. 6 bis 10 m Durchmesser (also bis etwa 80 m² Rotorfläche) bei typischen Nabenhöhen von 10 bis 12 m verfahrensfrei, also kostengünstig gebaut werden und einen bis zu 20-fachen Ertrag erwirtschaften.
Welche Chancen ergeben sich dadurch für Landwirte?
Schwieger: Viele landwirtschaftliche Betriebe beziehen bereits einen Anteil ihres Energiebedarfs günstig aus der Photovoltaik. Diese ist jedoch auf ca. 2000 typische Sonnenstunden im Jahr beschränkt. Ein Jahr hat allerdings fast 9000 Stunden. Auch ein moderner Energiespeicher kann in der dunklen Jahreszeit kaum so viel Energie speichern, dass man auf eine gute Wirtschaftlichkeit aus Photovoltaik in den „dunklen“ Monaten kommt. In dieser Jahreszeit und nachts ist der Wind deutlich im Vorteil gegenüber der Sonne. Allerdings sind freie Flächen und ein ausreichendes Windangebot erforderlich. Die freien Flächen sind gerade in der Landwirtschaft oft vorhanden.
Welche Erträge kann eine Anlage mit 15 m Höhe erwirtschaften?
Schwieger: Je nach Standortqualität kann eine Kleinwindanlage dieser Größe bei entsprechendem Rotordurchmesser und Anlagenqualität bis etwa 15 kW Leistung haben. Die Erträge sind weitgehend standortabhängig und werden auch von der Qualität des „Windjahres“ maßgeblich beeinflusst. Die Bandbreite der Energieerträge für Anlagen der Liga reicht auf angemessenen, freien Flächen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach unseren Erfahrungswerten von unter 5000 bis über 20000 kWh/Jahr.
Wie wirtschaftlich ist die Technik?
Schwieger: Aufgrund der Einspeisevergütung von unter 5 ct/kWh ist der Eigenverbrauch maßgeblich für den wirtschaftlichen Erfolg. Daher sollte die Kleinwindanlage auf die Grundlast eines Betriebs und nicht auf die durchschnittliche Last oder gar die Spitzenlast abgestimmt werden. Dies ist mit kleineren Anlagen von z.B. 10 bis 15 kW Leistung in der Landwirtschaft oft gut möglich. Daher ist die neue Freistellung in Niedersachsen ein wirklich interessanter Anreiz für die Landwirtschaft, langfristig Energiekosten zu sparen. Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer die positiven Entscheidungen aus Niedersachsen aufgreifen.