Wer auf Nummer sicher gehen will, bestellt seine Solaranlage „gemäß dem RAL-Gütezeichen 966“. Damit ist genau definiert, woraus eine Anlage zu bestehen hat und wie sie zusammengestellt und montiert werden muss. Wenn der Handwerker das unterschrieben hat, kann ein Gutachter im Streitfall schnell klären, ob er sich an die Anweisung gehalten hat.
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