Betreiber von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken (BHKW) müssen ihre Anlage bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) registrieren lassen. Das schreibt die neue Nachhaltigkeitsverordnung für Biostrom vor. Denn künftig muss die eingesetzte Biomasse in Pflanzenöl-BHKW nachhaltig erzeugt worden sein.
Der Antrag auf Registrierung muss bei der BLE bis zum 30. Juni 2010 eingegangen sein. Welche Angaben das Schreiben enthalten muss, finden Sie in einem aktuellen Leitfaden der BLE zur Nachhaltigkeitsverordnung, den Sie unter www.ble.de kostenlos herunterladen können.