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Protest gegen Kürzungen beim Flexzuschlag

Lesezeit: 2 Minuten

Kaum ist das EEG 2021 in Kraft, gibt es große verfassungsrechtliche Bedenken. Hintergrund ist eine neue Regelung zum Flexibilitätszuschlag (kurz: Flexzuschlag) für Biogasanlagen. Diesen haben bislang Anlagenbetreiber erhalten, die nach erfolgreicher Teilnahme an einer Ausschreibung weitere zehn Jahre eine Vergütung für den Strom bekommen. Der Flexzuschlag in Höhe von jetzt 65 €/kW der gesamt installierten Leistung ist als Investitionsförderung für den Kauf von größeren BHKW, Gasspeichern usw. gedacht. Nach dem neuen Gesetz erhalten Betreiber den Zuschlag nicht mehr für Investitionen, die sie schon vor der Ausschreibung getätigt und für die sie bereits die Flexprämie in Höhe von 130 kW Zusatzleistung (umgerechnet etwa 65 €/kW Gesamtleistung) erhalten haben. „Nur die Kombination aus Flexprämie und -zuschlag hat bislang eine Investition wirtschaftlich gemacht“, sagt Robert Wasser vom Ingenieurbüro Energethik aus Osnabrück.


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Hintergrund des Gesetzgebers für die Einschränkung ist die Sorge, dass die EU die Regelung als unerlaubte Beihilfe kassieren könnte. „Das halten wir für unbegründet. Denn Neuanlagen erhalten den Flexzuschlag für 20 Jahre, bestehende Anlagen nur für zehn Jahre“, sagt Wasser. Mit der Kombination aus zehn Jahren Flexprämie und zehn Jahren Flexzuschlag würden Alt- und Neuanlagen lediglich gleichgestellt.


Laut Wasser sind viele Betreiber, die jetzt im Vertrauen auf den Flexzuschlag investiert haben, geprellt: Denn die neue Regelung gilt für alle Betreiber, die in den vergangenen Jahren teilweise Millionenbeträge in die Flexibilisierung investiert haben, gerade weil sie den Flexzuschlag in Aussicht hatten. Betroffen sind auch viele Betreiber, die gerade geplant hatten, noch in die Flexibilisierung einzusteigen und ihre Pläne nun auf Eis legen mussten.


Aus diesem Grund bündelt das Ingenieurbüro Energethik betroffene Anlagenbetreiber und bereitet mit Hilfe des Netzwerks Flexperten und der Anwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz aus Berlin eine verfassungsrechtliche und beihilferechtliche Prüfung vor (www.energethik-ingenieure.de).


Ebenso will die Kanzlei Paluka, Sobola, Loibl & Partner aus Regensburg einen geeigneten „Musterfall“ vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Weil ein einzelner Betreiber den finanziellen Aufwand kaum stemmen kann, will die Kanzlei eine Interessengemeinschaft gründen. Interessenten können sich anwww.paluka.de wenden.

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