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Quotenpreis bestimmt den Erlös

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn ein Biogaserzeuger Biomethan als Kraftstoff verkauft, kann er zusätzlich einen Erlös über den Quotenhandel erzielen. Basis dafür ist der Handel mit Emissionszertifikaten: Mineralölunternehmen müssen eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) einhalten. Sie müssen mit dem verkauften Kraftstoff 6% weniger THG ausstoßen als ein von der EU festgelegter Referenzwert. Das erreichen sie mit dem Beimischen von Biodiesel oder Bioethanol oder dem Zukauf von Quoten.


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Aktuell liegt der Preis für eine THG-Quote bei 300 €/t. Berechnungen zeigen, dass der Biomethanpreis bei einem Zertifikatspreis von 100 bis 250 €/t umgerechnet bei 6 bis 15 ct/kWh (Heizwert) liegen würde.


Dazu kommt der Energiegehalt des Gases. CNG kostet an der Tankstelle derzeit ca. 1 €/kg, das sind 7,5 ct/kWh. Davon muss man die Umsatzsteuer und die Energiesteuer sowie Handelsmarge abziehen. Mit Quotenerlös und Gasverkauf käme der Betreiber also auf 10 bis 19 ct/kWh. Die Produktionskosten für Biomethan aus Reststoffen liegen dagegen bei 5 bis 6 ct/kWh.


Die Erlöse hängen aber unterm Strich davon ab, wie stark Mineralölkonzerne Biomethan als Option zum Erfüllen ihrer Minderungsverpflichtung nachfragen und ob der Gasabsatz ausreicht. Bei einer Anlagengröße von 250 m³/h Rohgas müssten für die vollständige Abnahme am Tag 175 Pkw oder 17 Lkw tanken.


Eine Chance bietet die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED II), die Deutschland bis Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt haben muss. Darin werden neue Ziele für Biogas als Kraftstoff formuliert und Emissionswerte für Biokraftstoffe festgelegt. „Vor allem der Güllevergärung werden sehr hohe THG-Minderungswerte zugewiesen“, erklärt Dr. Stefan Rauh, Geschäftsführer im Fachverband Biogas. Zudem gibt es eine Gutschrift für vermiedene Emissionen, die bei der Lagerung von Gülle entstehen könnten. Daher haben auch Mischungen von Gülle und Mais nach der RED II hohe THG-Minderungen.

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