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Redispatch 2.0: Neue Aufgaben für Anlagenbetreiber

Ab 1. Oktober 2021 gelten erweiterte Dokumentationspflichten.

Lesezeit: 1 Minuten

Auf Betreiber von Windenergie-, Photovoltaik- oder Biogasanlagen mit einer Leistung von über 100 kW sowie von Stromspeichern kommen neue Dokumentationspflichten zu. Hintergrund ist die neue Regelung „Redispatch 2.0“. Unter Redispatch versteht man eine kurzfristige Änderung der Einspeisung von Erzeugungsanlagen und Speichern. Diese ordnet ein Netzbetreiber an, um Netzengpässe zu vermeiden.


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Nach der neuen Regelung müssen Betreiber ab dem 1. Oktober 2021 Informationen zu ihren Anlagen an den jeweiligen Anschlussnetzbetreiber übermitteln. Gemeint sind laut Bundesnetzagentur Stammdaten, geplante Stillstandzeiten oder Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung.


Die Daten sollen Netzbetreibern helfen, Engpässe im Netz besser zu beseitigen. Außerdem ersetzt Redispatch 2.0 das bisherige Einspeisemanagement, also die Abregelung von Erneuerbaren- oder KWK-Anlagen. Hierzu werden die Regelungen zum Redispatch mit Großkraftwerken und das bisherige Einspeisemanagement zusammengeführt.


Die Umsetzung von „Redispatch 2.0“ durch die Branche ist bereits im Gange. Der Austausch von Stammdaten soll im Sommer starten. Weitere Infos finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/BK6-20-061.

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