Die Bundesregierung hat Mitte Dezember dem Wachstums-Beschleunigungsgesetz zugestimmt. Es enthält eine Vielzahl von Anreizen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Die wichtigsten Änderungen für die Neue-Energien-Branche:
Biokraftstoffe: Die bislang zum 1. Januar 2010 vorgesehene Anhebung des Steuersatzes für reine Biokraftstoffe auf 21 Ct/ l entfällt. Damit bleibt es für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff beim derzeitigen Steuersatz von 18 Ct/l.
Biogas: Die Vergütung für so genannte modulare Bioagsanlagen, die vor 2009 in Betrieb genommen wurden, wird wieder auf das alte Niveau angehoben.
Hintergrund: Biogasanlagen, die innerhalb eines Jahres in unmittelbarer Nähe zueinander an das Stromnetz angeschlossen werden, gelten nach dem vor einem Jahr in Kraft getretenen EEG als eine Anlage.
Für die Betreiber hat dies einen entscheidenden Nachteil: Da die Stromvergütung an die Leistung der Anlage gekoppelt ist und mit zunehmender Größe des Kraftwerkes sinkt, ist die vergütungsrechtliche Zusammenlegung mehrerer Biogasanlagen mit Einkommensverlusten verbunden.
Bislang galt diese Regel auch für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 an das Stromnetz angeschlossen wurden. Dabei galt zu der Zeit noch das alte EEG, in dem es diese Regel noch nicht gab. Daher hat die Regierung nun mit dem Verweis auf den Bestandsschutz dieser Anlagen entschieden: Die Zusammenlegung gilt für Kraftwerke, die nach dem 1.01.2009 in Betrieb genommen wurden.