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Richter prangern Klimaschutzgesetz an

Lesezeit: 1 Minuten

Mit einem aus Branchensicht „bahnbrechenden“ Urteil hat das Bundesverfassungsgericht Ende April das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55% gegenüber 1990 zu mindern. Die Richter bemängeln vor allem, dass „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031“ fehlen. Kläger und Unterstützer sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, Solarenergie-Förderverein (SFV), BUND, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. „Das Urteil ist ein Durchbruch“, meinen Professor Felix Ekardt und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, die die Klage vertreten haben. „Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen.“ In der Tat erwarten Experten, dass die Bundesregierung aufgrund des Urteils neue Ausbauziele und andere Maßnahmen im Rahmen des EEG-Reparaturgesetzes beschließen könnte.


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