In Deutschland gibt es regionale Unterschiede bei der Beteiligung. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben sich eher Kommanditmodelle durchgesetzt. In Hessen und Rheinland-Pfalz dominieren Genossenschaftsmodelle, in Ostdeutschland sind es die Nachrangdarlehen. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz. Danach müssen Anwohner und Kommunen in einem Radius von 5 km rund um einen neuen Windpark die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Hierfür gibt das Gesetz vier Möglichkeiten vor:
den Verkauf von mindestens 20% der Geschäftsanteile,
einen Sparbrief oder eine Festgeldanlage einer lokalen Bank,
eine passive Beteiligung wie das Absenken des lokalen Stromtarifs,
eine jährliche Ausgleichszahlung an die Gemeinde in Abhängigkeit von der Stromproduktion.
Das Gesetz ist umstritten. Denn es benachteiligt nicht nur Projektierer im bundesweiten Wettbewerb bei der Ausschreibung, sondern auch die Windenergie gegenüber anderen Bauvorhaben wie Solarparks oder Biogasanlagen. Da bis heute noch kein Windpark unter dem neuen Gesetz entstanden ist, lässt sich auch noch nicht bewerten, inwiefern es zur Akzeptanzsteigerung beiträgt.
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In Deutschland gibt es regionale Unterschiede bei der Beteiligung. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben sich eher Kommanditmodelle durchgesetzt. In Hessen und Rheinland-Pfalz dominieren Genossenschaftsmodelle, in Ostdeutschland sind es die Nachrangdarlehen. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges Bundesland ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz. Danach müssen Anwohner und Kommunen in einem Radius von 5 km rund um einen neuen Windpark die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. Hierfür gibt das Gesetz vier Möglichkeiten vor:
den Verkauf von mindestens 20% der Geschäftsanteile,
einen Sparbrief oder eine Festgeldanlage einer lokalen Bank,
eine passive Beteiligung wie das Absenken des lokalen Stromtarifs,
eine jährliche Ausgleichszahlung an die Gemeinde in Abhängigkeit von der Stromproduktion.
Das Gesetz ist umstritten. Denn es benachteiligt nicht nur Projektierer im bundesweiten Wettbewerb bei der Ausschreibung, sondern auch die Windenergie gegenüber anderen Bauvorhaben wie Solarparks oder Biogasanlagen. Da bis heute noch kein Windpark unter dem neuen Gesetz entstanden ist, lässt sich auch noch nicht bewerten, inwiefern es zur Akzeptanzsteigerung beiträgt.