Mit dem Energiesammelgesetz setzt die Bundesregierung auch Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag um: Bei Sonderausschreibungen sollen bis zum Jahr 2021 je vier Gigawatt (GW) Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zusätzlich ausgeschrieben werden.
Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen die Ausschreibungsmengen von 1 GW in 2019 über 1,4 GW in 2020 auf 1,6 GW in 2021 anwachsen. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaikanlagen angerechnet.
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Mit dem Energiesammelgesetz setzt die Bundesregierung auch Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag um: Bei Sonderausschreibungen sollen bis zum Jahr 2021 je vier Gigawatt (GW) Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zusätzlich ausgeschrieben werden.
Um den Wettbewerb zu erhöhen, sollen die Ausschreibungsmengen von 1 GW in 2019 über 1,4 GW in 2020 auf 1,6 GW in 2021 anwachsen. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaikanlagen angerechnet.