Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Landwirte, die in ihren Fahrzeugen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten von den Finanzbehörden weiterhin eine Rückvergütung von 45 ct/l.
Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich, weist aber darauf hin, dass das laufende Jahr dazu genutzt werden müsse, Klarheit über die Steuerbegünstigung in den Folgejahren zu erhalten. Die nun ausgesprochene Verlängerung sei dazu ein erster Schritt. Die Preiswürdigkeit der Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl werde in den kommenden Jahren zunehmen, denn diese seien vom stufenweisen Anstieg der CO2-Bepreisung infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ausgenommen, so der Verband.
Die UFOP sieht damit auch einen Ansatz zur Fortführung der Biokraftstoff-Strategie in der Landwirtschaft aus Raps als heimische Energie- und Proteinquelle. Für die Landtechnikindustrie werde ein wichtiges Signal gesetzt, auch in Zukunft die Motorenentwicklung auf die Verwendung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff auszurichten.
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Die Europäische Kommission hat die beihilferechtliche Genehmigung für die Steuerentlastung für Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Landwirte, die in ihren Fahrzeugen Biodiesel und reines Pflanzenöl einsetzen, erhalten von den Finanzbehörden weiterhin eine Rückvergütung von 45 ct/l.
Die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich, weist aber darauf hin, dass das laufende Jahr dazu genutzt werden müsse, Klarheit über die Steuerbegünstigung in den Folgejahren zu erhalten. Die nun ausgesprochene Verlängerung sei dazu ein erster Schritt. Die Preiswürdigkeit der Biokraftstoffe Biodiesel und Pflanzenöl werde in den kommenden Jahren zunehmen, denn diese seien vom stufenweisen Anstieg der CO2-Bepreisung infolge der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ausgenommen, so der Verband.
Die UFOP sieht damit auch einen Ansatz zur Fortführung der Biokraftstoff-Strategie in der Landwirtschaft aus Raps als heimische Energie- und Proteinquelle. Für die Landtechnikindustrie werde ein wichtiges Signal gesetzt, auch in Zukunft die Motorenentwicklung auf die Verwendung von Biodiesel und Rapsölkraftstoff auszurichten.