Viele ältere Windenergieanlagen erreichen in den nächsten Jahren das Ende des 20-jährigen Förderzeitraums nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Betreiber, die ihre Anlage nicht durch eine leistungsstärkere ersetzen wollen oder können, müssen die Altanlage vor einem eventuellen Weiterbetrieb überprüfen lassen.
Was genau wann und wie zu prüfen ist (wie zum Beispiel die Standfestigkeit), hat der Bundesverband Windenergie (BWE) jetzt in einer neuen Broschüre zusammen- gefasst. Die „Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb Wind-energieanlagen (BPW) an Land“ erläutert auch die „Richtlinie für Windenergieanlagen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die ausschlaggebend für Altanlagen ist.
Neben der Technik sind für den Weiterbetrieb aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Dabei könnten laut BWE direkte Vermarktungswege zu gewerblichen Kunden ein erfolgversprechender Weg sein. Dafür müsse der Gesetzgeber aber regulatorische, steuer- und abgabenrechtliche Hürden abbauen.