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TRAS 120: So sieht die Praxis aus

Lesezeit: 7 Minuten

Wir haben eine Umfrage unter Planern und Herstellern von Biogasanlagen bzw. -komponenten gemacht, wie sich die TRAS 120 im Alltag auswirkt. Es gibt zur Umsetzung erste Lösungen, aber auch viele offene Fragen.


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Genau wie bei Betreibern und Sachverständigen herrscht auch bei Planern und Herstellern von Biogasanlagen eine große Unsicherheit zur TRAS 120. Das zeigt unsere Umfrage unter rund 50 Firmen aus der Biogasbranche. Die Antworten waren sehr heterogen: Während einige noch rätseln, ob und wie sie die neuen Sicherheitsregeln umsetzen wollen, haben andere bereits fertige Lösungen, die sie den Betreibern anbieten können. Im Folgenden fassen wir die Antworten zusammen.


Grundsätzlich stellen die meisten Firmen fest, dass der Aufwand für Anträge bei den Genehmigungsbehörden gestiegen ist. Denn bei vielen Verfahren wird die Einschätzung eines Sachverständigen benötigt. Zudem gibt es unterschiedliche Interpretationen beim Umgang mit der TRAS, auch bei Diskussionen mit Sachverständigen und Prüfern, berichten viele Hersteller. Das führt zu mehr Fragen und Unklarheiten anstelle von bundeseinheitlichen Lösungen. Schon heute fordern Genehmigungs- und Überwachungsbehörden eine durchgängige Anlagen- und Prüfdokumentation gemäß TRAS 120. „Es gibt auch Genehmigungsbehörden, die 10 m Abstand zwischen bestehenden und neuen Behältern fordern, was aufgrund begrenzter Grundstücke auf vielen Anlagen schwer zu realisieren ist“, sagt Carsten Bahlburg von Biogas Service Tarmstedt.


Nachteile für Flex-Anlagen


Auch werden einige Genehmigungsverfahren länger. Nachteilig wirkt sich das gerade bei Biogasanlagenbetreibern aus, die noch die Flexibilisierungsprämie beantragt haben. Hintergrund ist, dass im Juli 2019 die Grenze von 1000 MW flexibler Biogasleistung erreicht war. Mit dem Erreichen des „Flexdeckels“ bleiben nur noch 15 Monate, um die angeschobenen Vorhaben zu beenden und die Prämie noch erhalten zu können. War die Zeit ohnehin schon knapp, ist sie es jetzt erst recht. Einige Genehmigungsbehörden weisen auch darauf hin, dass im Rahmen der nächsten wiederkehrenden sicherheits-technischen Prüfung der Sachverständige mit der Prüfung nach TRAS 120 beauftragt werden soll.


Die Einführung der TRAS 120 wird von der Versicherungswirtschaft positiv bewertet, berichtet die Versicherungskammer Bayern. Eine grundsätzliche Nachrüstungspflicht bestimmter Komponenten gemäß TRAS 120 sei aktuell aber nicht vorgesehen.


Fragen beim Brandschutz


Gerade beim Brandschutz rätseln viele Firmen und Planer noch: Welche Alternativen gibt es, wenn sich die Auflagen wie die neuen Schutzabstände von 6 bis 10 m zwischen bestehenden Behältern nicht einhalten lassen? „Auch Maßnahmen wie z.B. nachgerüstete Brandschutzwände, Sprinkleranlagen etc. lassen sich nur schwer oder mit sehr hohen Kosten umsetzen“, erklärt Achim Stölting, Leiter Planung beim Anlagenhersteller BioConstruct.


Eine nachträgliche Brandschutzisolierung oder Austausch kann laut PlanET Biogastechnik bei Komponenten wie Aktivkohlefilter oder Rohrleitungen erforderlich sein. „Aber auch die Umrüstung von Technik- und Pumpräumen zwischen zwei Behältern bedeuten erhebliche Investitionen, genauso wie die Trennung von Elektro- und Maschinenräumen“, sagt Ralf Block vom Ingenieurbüro Bigatec. Laut Energas, dem süddeutschen Vertriebs- und Servicepartner für Jenbacher Gasmotoren, gibt es derzeit keine genaue Erklärung, welche Anlagenkomponenten dem Maschinenraum und welche dem Elektroraum zuzuordnen sind. Das erschwert die Projektplanung.


Gasspeicher stark betroffen


„Im Bereich der Tragluftfolienabdeckungen ist mit etwa 8% Preissteigerungen zu rechnen“, sagt Carsten Bahlburg. Der Vertriebsleiter von Biogas Service Tarmstedt begründet das mit den geforderten Änderungen der Folien, die bezüglich Ableitfähigkeit, Reißfestigkeit und Methandurchlässigkeit hochwertiger sein müssen. Die Firma bietet beim Neubau bzw. bei Umrüstungen zu dem herkömmlichen Speicher auch ein „TRAS-Paket“ mit zusätzlichen Spanngurten in der Wetterschutzfolie, einer speziellen Lüftertechnik und weiteren Extras an.


Auch die Betriebsregistrierung der Überdrucksicherung, Schaumsensoren mit automatischer Füllstandsabsenkung im Fermenter, oder die Überwachung austretender Stützluft aus Leckagen kommt dazu. Fraglich ist, ob eine permanente Überwachung sinnvoll ist. „Es sind auch keine Messwerte definiert, die einzuhalten sind“, sagt Achim Stölting (BioConstruct). „Sofern Anlagen in der Störfallverordnung sind, kann eine komplette Überarbeitung der Prozessteuerung mit Gefahrenanalyse erforderlich sein“, ergänzt Andreas Thesseling von PlanET Biogastechnik.


Die vom Gasspeicherhersteller Deutsche Biogas Dach-Systeme (DBDS) eingesetzten Materialien erfüllen laut Hersteller die in der TRAS 120 angegebenen Anforderungen einschließlich der Randbefestigung. „Wir haben aber anlässlich der TRAS 120 eine neue Farbe entwickelt, welche den geforderten Reflexionsgrad einhält“, sagt Projektmanagerin Linda Seybold. Außerdem wurde das Material leicht modifiziert, sodass es den geforderten Oberflächenwiderstand des Materials einhält.


DBDS bietet seinen Kunden ein Stützluft-Upgrade mit entsprechenden Überwachungssystemen usw. an. Der Kunde kann entscheiden, ob er die über die Standardlieferung hinausgehenden Komponenten bekommen oder bei Bedarf nachrüsten möchte.


Auch Green Energy Zintl hat künftig nicht nur die „einfache“ Überdrucksicherung oder Aktivkohlefilter im Angebot, sondern auch ein „TRAS-Produkt“ mit Sensor bzw. mit Gasüberwachung hinter dem Aktivkohlefilter.


Neue Befestigung nötig


Das seit Jahren bewährte Klemmschlauchsystem kann aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Brandklasse bzw. statischen Haltbarkeit der Befestigung kaum mehr verwendet werden. „Daher müssten wir auf ein aufwendigeres und teureres Schraubsystem zurückgreifen. Klemmschlauchsysteme sind zwar formell noch zulässig, jedoch müssen diese nach Vorgabe der TRAS 120 mit zusätzlichen mechanischen Einrichtungen gegen spontanes Versagen geschützt werden“, sagt Stölting. Wie das jedoch konkret umzusetzen ist, bleibt unklar.


Die verschärften Auflagen für die Statik erhöhen die Kosten beim Anlagenhersteller NQ um ca. 10%. Technisch gibt es bei dem Hersteller kaum Auswirkungen, da er bezüglich Steuerung und Sicherheitstechnik einen ähnlichen Standard voraussetzt – auch bei 75 kW-Hofanlagen.


Aus für Einschalige Dächer


Die TRAS 120 hat bei bestehenden Biogasanlagen spürbare Auswirkungen auf die Ausführung von Gasspeichermembranen, wenn diese gewechselt werden sollen. Bewährte Konstruktionen von einschaligen Membranen für Gärrestspeicher sind nicht mehr TRAS 120- konform. Soll ein neues Dach montiert werden, ist nach der bisherigen Erfahrung des Herstellers Envitec der Wechsel zu einer Tragluftkonstruktion nötig. Je nach Behördeneinschätzung erfordert das eine neue Statik oder sogar eine ganz neue Genehmigung. Mit Gutachten, Genehmigung, neuer Konstruktion, Anpassung der Dokumentation usw. kommen schnell Kosten von 90000 € zusammen, so der Hersteller.


Neuerungen im Gassystem


Beim BHKW-Raum schreibt die TRAS eine Sicherheitsabsperrarmatur vor, die sich von außen bedienen lässt. „Dieses Gasschnellschlussventil (GSSV) gemäß TRAS 120 gab es auch schon vor Veröffentlichung der Regel. Nun werden sie aber als Stand der Technik für alle Anlagen eingestuft“, erklärt Energas-Mitarbeiter Alexander Denis. Zusätzliche Kosten für den Anlagebetreiber fallen nur an, wenn die Technik nachgerüstet werden muss. Auch Tedom Schnell bietet hierfür ein Magnetventil mit verschiedenen Nennweiten an, um die Gasleitung bei Störungen außerhalb der Maschinenräume automatisch absperren zu können.


Aktivkohlefilter mit Stahl


Große Auswirkungen hat die TRAS auch auf Aktivkohlefilter. Sie identifiziert Schwefel und Aktivkohle explizit als Brandlast und fordert daher einen erhöhten Brandschutz für die Gasreinigung mit Aktivkohle. Das dürfte Auswirkungen auf Kunststoffbehälter haben, die nicht oder nur mit großem Aufwand einer Selbstentzündung der Kohle standhalten können. Der Hersteller Siloxa Engineering AG hat dagegen schon immer auf Stahl gesetzt, der brandfest ist. „Damit ist auch eine einfache Temperaturüberwachung der Aktivkohlefilter möglich“, sagt Vertriebsleiter Dr. Jörg Stockinger. Noch bietet Siloxa alle Produkte aus Wettbewerbsgründen in einer einfachen Variante an, die bereits viele Anforderungen der TRAS 120 erfüllen würden, so Stockinger. Mit weiteren Optionen wie die Temperaturüberwachung oder Bypass- Möglichkeiten berücksichtigt Siloxa nach eigenen Angabnen darüber hinaus gehende Vorgaben der TRAS 120.


„Bei der Mehrheit der von uns gelieferten Pumpen und Zerkleinerer gibt es keine großen Auswirkungen und somit auch keine Preissteigerungen bei den Verschleißteilen“, erklärt Carsten Wenner von Vogelsang. Teurer wird es zum Beispiel, wenn die Pumpe oder die Zerkleinerung Atex-konform ausgeführt werden sollen.


hinrich.neumann@topagrar.com

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