Von Januar bis September 2015 haben 4 499 Solarstromerzeuger ihre Anlage zu spät an die Bundesnetzagentur gemeldet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken Ende November hervor. Auslöser der Anfrage war eine Meldung von top agrar, wonach allein 1 600 Landwirte aus Schleswig-Holstein ihre Einspeisevergütung bis zum Zeitpunkt der Nachmeldung zurückzahlen sollen und Schäden in bis zu sechsstelliger Höhe pro Anlage entstehen könnten (top agrar 11/2015). Die Bundesregierung berichtet zwar, dass einige Netzbetreiber rechtzeitig auf die seit 2009 bestehende Pflicht zur Meldung hingewiesen hätten. Aber es sei Pflicht der Anlagenbetreiber, sich über die geltende Rechtslage zu informieren. Die Bundesnetzagentur habe keinen Ermessensspielraum, um in den aufgetretenen Fällen von Meldeversäumnissen gütlich zu vermitteln, um die Härten für die Betreiber abzufedern.
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