Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl aus Regensburg, der die Landwirte in der Insolvenzphase unterstützt hat, gibt Tipps auch für andere Anlagenbetreiber:
- Überprüfen Sie Ihre bestehenden Verträge mit dem Direktvermarkter: Ist die Bürgschaft noch aktuell und vorhanden?
- Sorgen Sie dafür, dass auch die Höhe der Umsatzsteuer besichert wird.
- Die Bürgschaft sollten Sie auf jeden Fall drei Monate absichern, auch wenn einige Direktvermarkter zwei Monate für ausreichend halten.
- Die Höhe der Sicherheit sollte auf die drei Monate im Jahr abzielen, an denen der Strompreis am höchsten ist.
Loibl betont: „Bei einem laufenden Vertrag kann der Anlagenbetreiber zwar grundsätzlich nicht einseitig Änderungen fordern. Aber wenn der Direktvermarkter an einer weiteren langfristigen Zusammenarbeit interessiert ist, sollte er sich hier kulant zeigen.“